Füssen: Trinkwasser muss abgekocht werden
Alle Bürger der Stadt Füssen und dem Ortsteil Holz/Gemeinde Eisenberg müssen bis auf Weiteres das Trinkwasser abkochen. Laut Stadtverwaltung wurden bei einer Wasserprobe in einer Hausinstallation Enterokokken nachgewiesen. Dabei handelt es sich um ein Bakterium, welches zu Durchfall und Erbrechen führen kann. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Bakterien im Leitungsnetz befinden, hat das Gesundheitsamt vorsichtshalber eine Abkochverordnung erlassen. Die Stadtwerke beproben in Absprache mit dem Gesundheitsamt nun regelmäßig das Wasser. Wenn drei Tests in Folge ergeben, dass sich die Bakterien nicht im Leitungsnetz befinden, kann die Abkochverordnung aufgehoben werden.
Die Stadtwerke wurden am späten Mittwochnachmittag (1. Juli) durch das Laborinstitut von dem positiven Befund in Kenntnis gesetzt. Umgehend setzte sich der Erste Bürgermeister der Stadt Füssen, Maximilian Eichstetter, mit dem Werkleiter Helmut Schauer und dessen Mitarbeitern in Verbindung und veranlasste die weiteren Schritte.
Die Stadt Füssen wird die Öffentlichkeit informieren, sobald es Neuigkeiten gibt. Bis auf Weiteres empfehlen die Stadtwerke Folgendes:
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Wasser, welches zum menschlichen Verzehr gedacht ist, muss abgekocht werden.
Unter Abkochen versteht man das Erhitzen von Trinkwasser auf den Siedepunkt von 100°, um Keime und Mikroorganismen abzutöten.
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Das Wasser sollte in einem großen Topf auf dem Herd mind. 3 Minuten sprudelnd kochen, um eine einwandfreie Entkeimung zu garantieren. Zur Desinfektion ist ein einmaliges Aufkochen des Wassers ausreichend.
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Für die Zubereitung von Baby- und Kindernahrung wird dringend empfohlen, Mineralwasser zu verwenden
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Abgekochtes Wasser ist auch zum Waschen von Obst, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden. Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
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Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
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Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein geringes Restrisiko, es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird.
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Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering, jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
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In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
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Lebensmittelbetriebe, die Wasser zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln nutzen, müssen das Wasser ebenfalls abkochen.
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Zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
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An allen öffentlichen zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit dem entsprechenden Symbol, gut sichtbar anzubringen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehalt für folgende Zwecke verwendet werden:
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Geschirrspülmaschinen (mind. jedoch auf 50°)
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Waschmaschinen
Hotline eingerichtet
Die Stadtwerke haben eine Hotline für besorgte Bürger eingerichtet. Die Nummer lautet: 08362/3002-900.


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