Behinderung der Betriebsratswahl im Altenheim in Sonthofen?
„Bei mehr als fünf ständig Beschäftigten ist ein Betriebsrat zu wählen“, so will es das Gesetz. Oft ist es schwierig bis unmöglich für Arbeitnehmer/innen dieses Gesetz einfach umzusetzen.
So geschehen Anfang Juli bei der Firma Top Service GmbH in Sonthofen. In dieser GmbH sind die Beschäftigten der Küche, das Reinigungspersonal und die Hausmeister der Alloheim Senioren-Residenz angestellt. Nach der Einleitung der Betriebsratswahl wurden nun einen Tag vor der eigentlichen Wahl am 21.07.2015, mindestens fünf der 20 Beschäftigten mit der Kündigung überrascht. Darunter auch zwei Kandidaten für das Amt des Betriebsrates. Dazu Claudia Weixler, Gewerkschaftssekretärin der zuständigen Gewerkschaft Nahrung Genuss und Gaststätten (NGG) in Kempten: „Dieses harte Vorgehen des Arbeitgebers dient nur dazu, die Beschäftigten einzuschüchtern und die Wahl zu verhindern. Dagegen werden wir mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen und erwägen Strafanzeige gegen die Verantwortlichen vor Ort zu stellen.“
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Weixler unter 0175/2995356 gerne zur Verfügung.
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