Oberstdorfer Gastronom hinterzieht Beiträge
Im Sommer 2020 wurde die Oberstdorfer Kurverwaltung bei der Polizei vorstellig, da ein Hotelier seit Beendigung des ersten Corona-Lockdowns keine Gäste mehr zur Anmeldung brachte, obwohl nachweislich Vermietungen stattgefunden haben. Trotz aller Bemühungen sind die Kontaktaufnahmen mit dem Hotelbetreiber seitens der Kurverwaltung gescheitert. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Beamten dann fest, das durch den Hotelbetreiber seit 30. Mai 2020 keine Gäste mehr bei der Oberstdorfer Kurverwaltung angemeldet wurden.
Somit wurden Kurbeiträge und Fremdenverkehrsabgaben nicht mehr geleistet. Durch umfangreiche Ermittlungen bei Reiseveranstaltern stellten die Ermittler Daten und Aufenthaltszeiträume von Hotelgästen fest. Aufgrund dieser Ermittlungen wurde dann im Herbst 2020 ein Durchsuchungsbeschluss für das Hotel erwirkt und vollzogen. Der Hotelbetreiber kooperierte nicht mit den Ermittlungsbehörden. Somit war nach abschließender Auswertung der Hotelunterlagen eine Vernehmung aller Gäste erforderlich.
Die Ermittlungsergebnisse ergaben dann 65 Einzelverstöße, wobei Kurabgaben und Fremdenverkehrsabgaben im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich vorenthalten wurden. Durch das Amtsgericht Sonthofen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten eine Geldstrafe verhängt. Neben dieser nicht unerheblichen Geldstrafe erwarten den Hotelier nun die Rückforderungen der hinterzogenen Beiträge sowie steuerliche Nachforderungen.
(PI Oberstdorf)
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