Countdown bei der Waffenamnestie läuft
Im Zuge der sogenannten Waffenamnestie sind im Landratsamt Oberallgäu seit Juli 2017 bis jetzt 17 illegale Waffen und etwa 8,35 Kg Munition abgegeben worden. Diese Anzahl ist noch sehr überschaubar, allerdings handelt es sich bereits um die dritte Amnestie seit 2003.
Ist ein Angehöriger verstorben, taucht beim Aufräumen mitunter mehr auf als altes Geschirr, Akten und Fotoalben. Wer einen Waffenfund nicht schnellstmöglich bei den Waffenbehörden oder der Polizei abgibt, macht sich strafbar. Denn er ist dann – sollte keine Berechtigung vorliegen – illegal im Besitz der Schusswaffe. Das gilt auch für Waffen, die per Erbschaft an einen nicht berechtigten Angehörigen übergegangen sind. Für solche Fälle besteht seit vergangenen Juli die Möglichkeit, straffrei aus der Sache herauszukommen.
Bundesweit besteht bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, sich unrechtmäßig im Besitz befindlicher Gewehre, Pistolen, Revolver, Messer und Munition legal zu entledigen, ohne sich eine Anzeige einzuhandeln.
Nach Ablauf der Frist im Juli ist eine straffreie Abgabe von illegal besessenen Schusswaffen und Munition nicht mehr möglich. Lediglich Schusswaffen und Munition, die ohne Erlaubnis besessen werden dürfen, wie Luftgewehre und Schreckschusswaffen, können weiterhin abgegeben werden. Ebenso erlaubnispflichtige Schusswaffen aus registriertem Besitz.
Ziel des Ganzen ist, die Zahl der illegalen Waffen zu verringern, die im Umlauf sind. Wenn alles in Ordnung sei, werde die Waffe zur Verwertung an das Landeskriminalamt weitergeleitet. Dort werden sie zerlegt und eingeschmolzen.
Transport nur in verschlossenen Behältern!
Zu beachten ist allerdings, dass Schusswaffen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden dürfen. Ganz wichtig: Es sollte darauf geachtet werden, dass Schusswaffen tatsächlich nicht geladen sind.
Damit die Waffen auch fachgerecht entgegen genommen werden können, bittet das Landratsamt diejenigen, die Waffen abgeben wollen, unbedingt um eine vorherige Terminvereinbarung.
Ansprechpartner im Landratsamt Oberallgäu hierfür sind Irmgard Adam und Andreas Henning, Tel. 08321 / 612-304 bzw. -305. (PM)
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