Petition für das Festival "Rock the King" in Buchenberg
Gegenstand der Petition Rock The King ist ein zweitägiges Rock- Festival, das seit 2017 in Buchenberg (Oberallgäu) stattfindet. Es sind dort bereits Hochkaräter wie Sabaton, Powerwolf, In Extremo und Die Fantastischen Vier aufgetreten. Das Festival wird von der Gemeinde Buchenberg und einer deutlichen Mehrheit der Gemeindemitglieder positiv angenommen und sehr geschätzt. Leider wurden aber von einzelnen Bürgern, die das Festival nicht befürworten, bereits zwei Petitionen gegen Rock The King eingereicht: Bei der ersten Petition vor dem erstmaligen Durchführen des Festivals waren es noch circa 50 Unterschriften. Das lag vor allem an der Unwissenheit der Anwohner sowie der negativen Stimmung, die durch die Medien verbreitet wurden. Bei der zweiten Petition nach dem ersten Festival waren es bereits unter 10 Petenten, da sich viele Anwohner das Festival angeschaut haben und danach begeistert waren - auch weil die Durchführung einwandfrei ablief. Dies können alle beteiligten Behörden bestätigen. Dies hat dennoch dazu geführt, dass die Regierung von Schwaben und das Landratsamt Oberallgäu das Festival ohne einen Flächennutzungsplan, ab 2021 nicht mehr genehmigen will.
Deshalb wurde nun vor kurzem von der Buchenbergerin Nastasja Grömling eine Petition für Rock The King eingereicht, bei welcher knapp 1.400 Personen unterzeichnet haben. Weitere Hintergründe Wegen der Unklarheit, wie es mit dem Festival weitergehen soll, hat der Veranstalter Allgäu Concerts vorsichtshalber für das Jahr 2019 pausiert. „Die Sachlage zum Festival ist so undurchsichtig geworden, weil sich die vom Landratsamt und der Regierung von Schwaben zitierten Gesetze und Verordnungen mittlerweile zu einem undurchschaubaren Bürokratismus entwickelt haben. Wir müssen hier nun dringend Klarheit schaffen.“, so die Geschäftsführer von Allgäu Concerts. „Das Landratsamt fordert von uns einen Flächennutzungsplan, der eine Summe im fünfstelligen Bereich kosten würde und dessen Forderung für uns und auch unseren Rechtsanwalt vom Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft nicht nachvollziehbar ist. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb es in anderen Städten und Gemeinden keinerlei Probleme darstellt, solche Veranstaltungen zu genehmigen. Normalerweise werden solche Veranstaltungen als „seltene Ereignisse“ laut TA Lärm* eingestuft. Dies bestätigt auch unser Fachanwalt vom BDKV. Einige Beispiele wären hier:
1. Rockavaria – Königsplatz München (Platz in der Innenstadt)
2. Schwörfestival – Münsterplatz Ulm (Platz in der Innenstadt)
3. Bang Your Head – Balingen (3-Tages-Metalfestival mit Camping im Stadtgebiet)
4. Wacken Open Air (5-Tages-Metalfestival mit Camping im Außenbereich der Gemeinde Wacken) etc. etc.
Weshalb das Landratsamt Oberallgäu in unserem Fall nun anderer Meinung ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Alle Beschwerdepunkte der sogenannten „Gegner“ wurden ausnahmslos aus dem Weg geräumt. Im Endeffekt bleibt nur das Thema Lärmschutz und hier wurden 2018 alle Werte eingehalten und sogar unterschritten. Wir können deshalb noch weniger verstehen, warum uns hier solche Steine in den Weg gelegt werden. Und die deutliche Mehrheit von Buchenberg, möchte ja, dass das Festival und auch einzelne Open Airs weiter stattfinden, deshalb wurde nun auch eine Gegen-Petition mit 1.400 Unterschriften eingereicht. Wir hoffen, dass nun endlich etwas passiert.
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