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Memmingen
Mittwoch, 9. Dezember 2020

Memmingen tritt nicht dem "Sicheren Hafen" bei

Die Integration von Menschen mit einer Fluchterfahrung in die Memminger Stadtgesellschaft soll zukünftig verstärkt verfolgt und unter anderem durch die Arbeit des neuen Integrationsbeirats intensiv unterstützt werden. So entschied der Finanz- und Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung, dass die Stadt zwar nicht dem „Aktionsbündnis Seebrücke – Sicherer Hafen“ beitreten wird, wie es von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Die Linke im September beantragt worden war, das Thema Unterstützung von Flüchtlingen soll aber mit besonderer Aufmerksamkeit angegangen werden, unter anderem im Integrationsbeirat. Das Gremium wird aktuell gegründet – noch bis Ende Dezember wird um Vorschläge und Bewerbungen für die Besetzung des neuen Integrationsbeirats gebeten.

Auch ein Antrag der CSU/FDP-Stadtratsfraktion vom September drehte sich um die Aufnahme von Flüchtlingen. Der Stadtrat fasste Ende September folgenden Grundsatzbeschluss: „Die Stadt Memmingen erklärt sich bereit, die Bundesregierung zu unterstützen, entsprechend dem bundesrechtlichen Verteilungsschlüssel Flüchtlinge aus den griechischen Flüchtlingslagern in Memmingen aufzunehmen. Die Stadt Memmingen unterstützt darüber hinaus die Bundesregierung in ihren Bemühungen, auf Ebene der Europäischen Union eine abgestimmte Migrationspolitik auf Grundlage ihrer humanitären Grundwerte mit einem solidarischen europäischen Verteilmechanismus zu erreichen.“

 

Oberbürgermeister Manfred Schilder wandte sich zudem in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer, um die Bereitschaft der Stadt Memmingen zu bekräftigen, Flüchtlinge nach dem bundesrechtlichen Verteilungsschlüssel aufzunehmen. In einem Antwortschreiben des Ministeriums wurde für diese Bereitschaft gedankt und außerdem auf staatlich- zivilgesellschaftliche Möglichkeiten hingewiesen, Flüchtlinge in ihrem neuen Alltag in Deutschland zu unterstützen, wie beispielsweise das Pilotprogramm „Neustart im Team – NesT“ (www.neustartimteam.de).

 

Eine konkrete Verpflichtung, zehn Flüchtlinge aus der Seenotrettung in Memmingen aufzunehmen, wie von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Die Linke beantragt, ist rechtlich nicht möglich, wie Rechtdirektor Thomas Schuhmaier in der Ausschusssitzung ausführte. Die Verteilung der Flüchtlinge ist im Asylgesetz geregelt. Auf der Grundlage des sogenannten „Königsteiner Schlüssels“ wird die Verteilung des Bundes auf die Länder und dann auf die jeweiligen Gebietskörperschaften geregelt. Eine eigene kommunale Flüchtlingspolitik, die die konkrete Aufnahme von Flüchtlingen vorsehen würde, ist nicht möglich.

 


Tags:
Flüchtlinge Recht Integration Allgäu


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