Landratsamt genehmigt Haushalt der Stadt Lindau
Das Landratsamt Lindau hat den Haushalt der Stadt Lindau für das Jahr 2018 genehmigt. Dies teilt Stadtkämmerer Felix Eisenbach mit. Die Genehmigung beinhaltet weiterhin die Auflage die dauernde Leistungsfähigkeit nachzuweisen, diese wurde im nun genehmigten Haushalts- und Finanzplan erfüllt.
Die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgung gilt als obererste Priorität für die kommenden Haushaltsjahre: Dies heißt, die Stadt darf nur die Kredite aufnehmen, die sie sich auch leisten kann. Die Kommunalaufsicht empfiehlt der Stadt auch weiterhin darauf aus zu sein, Einsparungen umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Für die genehmigungspflichtigen Bestandteile wie Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen der Haushaltssatzung des Jahres 2018 erteilte das Landratsamt die Genehmigung. „Die schnelle Genehmigung ist auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Landratsamt zurückzuführen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommunalaufsicht vor den Haushaltsberatungen hatte dabei aus unserer Sicht einen positiven Effekt auf den Genehmigungsprozess“, so Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker.
Der Stadtrat hat den Haushalt am 13. Dezember 2017 verabschiedet. Nachträglich wurden im Stadtrat am 31. Januar 2018 die Verpflichtungsermächtigung für den Eigenbetrieb Bäder sowie der Bäderwirtschaftsplan angepasst. (pm)
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