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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
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(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Bodensee - Lindau
Sonntag, 18. Oktober 2020

Landkreis Lindau übersteigt Coronawarnwert

Wie überall in Deutschland, so steigt die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Lindau seit Wochen kontinuierlich an. Erstmals hat der Landkreis heute die Schwelle von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Diese Zahl gilt bundesweit als Warnwert und die Landratsämter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen möglichst wieder einzudämmen. Die Maßnahmen sind bayernweit einheitlich in der seit dem 17.10.2020 geltenden Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt. „Bitte denken Sie daran: Es geht um unser aller Gesundheit und jeder ist aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln,“ mit diesem Aufruf wendet sich Landrat Elmar Stegmann an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Im Landkreis Lindau gilt damit ab 19.10.2020 um 0:00 Uhr für zunächst 5 Tage (= bis 23.10.2020 um 24:00 Uhr):

• Eine Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich Fahrstühlen in allen öffentlichen sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen, in Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, Kinos und Theatern auch am Platz. Als stark frequentierte Plätze gelten im Landkreis Lindau (Bodensee) zunächst: Im Stadtgebiet von Lindau (Bodensee) - alle öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Plätze auf der Insel einschließlich der Seebrücke - alle öffentlich zugänglichen Flächen rund um den zentralen Umsteigepunkt ZUP in der Anheggerstraße zwischen Kolpingstraße und Ludwig-Kick-Straße 2 - der Berliner Platz einschließlich der abgehenden Straßen bis zu 50 m ab dem Berliner Platz - alle öffenlich zugänglichen Freiflächen rund um das Einkaufszentrum Lindaupark Ob diese Bereiche – ggf. auch in den weiteren Landkreisgemeinden – ausgeweitet werden wird nach Abstimmung mit den Gemeinden noch entschieden.

• Ein Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 Uhr bis 6 Uhr in der Gastronomie. In dieser Zeit darf auch an Tankstellen und allen anderen Verkaufsstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf den vom Landratsamt festlegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol konsumiert werden.

• Private Feiern und Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Geburtstage, Beerdigungen, Vereins- und Parteisitzungen u.ä. werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Treffen im privaten oder öffentlichen Raum stattfinden.

„Unser aller Ziel muss sein, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren und die Infektionsketten schnell zu durchbrechen“, so Stegmann. So wurde beispielsweise bereits letzte Woche das Hygienekonzept für die Gastronomie durch die Bayerische Staatsregierung angepasst. Demnach ist durch den Gaststättenbetreiber eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnr. oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Verletzung dieser Pflicht ist bußgeldbewehrt. In erlaubnisbedürftigen Schankwirtschaften hat sich jeder Gast einzeln zu registrieren. Der Gaststättenbetreiber soll stichpunktartig überprüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Gegebenenfalls sind die Gäste zur Nachbesserung bzw. Korrektur aufzufordern.

Kommt es zu einer Infektion, so wird die Kontaktnachverfolgung mit dieser Anpassung des Hygienekonzepts für die Gastronomie stark erleichtert. Hinweis zum Corona-Testzentrum im Landkreis Lindau: Der Testbetrieb ist immer sonntags von 10 bis 13 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Lindau oder Personal von Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen mit Arbeitsort im Landkreis können sich dort testen lassen. Erkrankte Personen werden im Testzentrum nicht getestet, sondern sollen direkt telefonischen Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116117) aufnehmen. Allgemeine Informationen zum Coronavirus gibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter der Nummer 09131 6808-5101


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Coronavirus Warnwert Maßnahmen Allgäu


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