Darf der BN gegen Therme Lindau klagen? Entscheidung am Dienstag
Am Dienstag, 24. Januar, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Frage der Klagebefugnis des BN zur Therme Lindau. Im Kern geht es in der Verhandlung um die Frage, ob Umweltverbände mit Klagen gegen Baugenehmigungen und Bebauungspläne einen effektiven Rechtsschutz erlangen können, bevor durch Bebauungen Umweltzerstörungen umgesetzt werden.
Der BUND Naturschutz in Bayern erhofft sich vom Bundesverwaltungsgericht nächste Woche Klarheit bezüglich Klagemöglichkeiten gegen Bauvorhaben, insbesondere wenn diese sehr kurzfristig umgesetzt werden. „Die Rechte der Umweltverbände sind hier unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Viel zu oft werden mit Motorsäge und Bagger Fakten geschaffen, ohne dass Umweltverbände die Chance haben, das Bauvorhaben aus Natur- und Umweltperspektive zu bewerten und auch dagegen effektiv zu klagen“, erklärt der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner.
Hintergrund ist der Neubau der Therme Lindau. Die Stadt Lindau veröffentlichte im Februar 2018 in ihrem Amtsblatt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für den Neubau der Therme. Die Planung liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bayerisches Bodenseeufer” und grenzt direkt an das europäische Vogelschutzgebiet „Bayerischer Bodensee“, das Naturschutzgebiet „Reutiner Bucht” und das europäische Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bayerisches Bodenseeufer”. Auf dem Gebiet standen teilweise über 100-jährige gesunde Eichen mit bis zu 1,20 m Durchmesser.
Die Baugenehmigung wurde am Tag der Veröffentlichung des Bebauungsplans, dem 24. Februar 2018 um 6:45 Uhr ausgehändigt. Bereits 20 Minuten später, um 7:05 Uhr wurden unter Polizeischutz die ersten alten Bäume gefällt.
Ein unmittelbar gestellter Antrag des BN beim Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Baugenehmigung auf aufschiebende Wirkung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der BN nach Umweltrechtsbehelfsgesetz bei Baugenehmigungen keine Klagebefugnis habe. Auch die Klage gegen den Bebauungsplan wurde später vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München abgelehnt, weil durch die fortgeschrittene Verwirklichung des Thermenbaus kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe.
„Mit dieser Argumentationsweise der bayerischen Verwaltungsgerichte ist der effektive Rechtsschutz von Umweltverbänden bei Bebauungsverfahren ausgehöhlt worden”, so Rottner. „Wir hoffen darauf, dass der Bundesverwaltungsgerichtshof diesen bayerischen Sonderweg aufhebt.”
Die Therme Lindau ist seither in vielerlei Hinsicht ein Dauerbrennpunkt für die BN-Kreisgruppe Lindau. „Gerade jetzt im Winter stellt die durch die durchgängige und weit in den Seebereich reichende Beleuchtung der Therme ein Problem für zahlreiche Zugvögel dar, schließlich ist der Bodensee eines der wichtigsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiete“, so Maximilian Schuff, Vorsitzender der Kreisgruppe Lindau.
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