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Symbolbild
(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Bodensee - Lindau
Donnerstag, 20. Juni 2019

Bundespolizei Lindau vollstreckt zwei Haftbefehle

Am Dienstag (18. Juni) haben Lindauer Bundespolizisten zwei Haftbefehle wegen Diebstahlsdelikten vollstreckt. Gegen einen Italiener lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Der Mann war der Justiz nach seiner Verurteilung eine Geldstrafe schuldig geblieben. Einen Untersuchungshaftbefehl vollstreckten die Beamten zudem gegen einen jungen Rumänen. Der Beschuldigte war seiner gerichtlichen Vorladung bisher ferngeblieben. Die Beamten brachten beide Personen hinter Gitter.

Am Abend überprüften Bundespolizisten einen Jugendlichen im Bahnhof Lindau, nachdem dieser bei der Fahrscheinkontrolle im Zug aufgefallen war. Der Fahrgast hatte der Zugbegleiterin lediglich die Kopie einer gültigen Schülermonatskarte vorgezeigt und sollte daraufhin für eine Fahrpreisnacherhebung seine Personalien angeben. Ein Ausweisdokument konnte der Teenager jedoch nicht vorweisen. Gegenüber den Beamten gab der 16-Jährige zu, dass es sich bei den Personalien auf der Kopie um die seines Bruders handelt.

Bei der Überprüfung der tatsächlichen Personaldaten des Rumänen stellten die Bundespolizisten einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hannover wegen Diebstahls fest. Der Jugendliche hatte im Oktober 2018 aus einem Modehaus in Hannover hochwertige Bekleidungsartikel im Wert von rund 800,- Euro, teils durch Entfernung der Warensicherung, entwendet. Da sich der junge Mann dem Strafverfahren bisher entzogen hatte, erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten lieferten den Angeklagten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein und zeigten ihn aufgrund des Betrugsverdachtes an.

Am späten Vormittag kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Lindau-Zech die Insassen eines Fernreisebusses aus Italien. Bei der Überprüfung eines 31-jährigen Reisenden stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Der Italiener war bereits im September 2015 wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe von rund 2.800,- Euro verurteilt worden. Da der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, lieferten die Bundespolizisten den Verurteilten ersatzweise zur Verbüßung einer 74-tägigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die Beamten teilten der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt außerdem den nun aktuellen Aufenthaltsort des Verhafteten mit. Die beiden Justizbehörden suchten den Italiener bereits wegen zwei neuerlichen Fällen.

 


Tags:
Haftbefehl Festnahme Vollstreckung Diebstahl


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