Was tun bei Grillunfällen? Erste-Hilfe-Tipps vom BRK
Beim Grillen kommt es immer wieder zu Unfällen. Mal sind es kleine Verbrennungen durch Funkenflug, mal großflächige schwere Verletzungen. Peter Fraas, Rettungsdienstleiter beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Oberallgäu, gibt hilfreiche Tipps für den Notfall.
„Im Rettungsdienst haben wir jeden Sommer mit Fällen zu tun, bei denen sich Menschen beim Grillen schwer verletzt haben. Das passiert besonders häufig, wenn leichtsinnigerweise flüssige Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus in die heiße Glut gespritzt werden“, berichtet Peter Fraas. „Dabei kann es zu meterhohen Stichflammen kommen. Umstehende Personen werden dann vor allem an Oberkörper, Armen und Oberschenkeln verbrannt, bei Kindern ist häufig der Kopfbereich betroffen. Neben Brandverletzungen der Haut kann es durch das Einatmen der heißen Gase auch zu Verbrennungen der Atemwege kommen. Beides kann, je nach Schweregrad, lebensbedrohlich sein“, warnt er und rät dringend: „Verwenden Sie darum nur feste Grillanzünder oder geeignete Pasten. Zudem sollte der Grill auf einen festen Untergrund gestellt werden, sodass er nicht wackelt. Kinder und Haustiere sollten nicht in der Nähe des Grills herumtoben und immer im Auge behalten werden. Sicherheitshalber sollte immer ein mit Wasser gefüllter Eimer oder ein Feuerlöscher bereit stehen.“
Der Experte hält eine Reihe von wichtigen Verhaltensregeln bei Brandverletzungen parat. Was tun bei Verbrennungen?
- Menschen, deren Kleidung brennt, aufhalten. Kleidung sofort mit Wasser übergießen, mit einer Decke löschen oder auf dem Boden wälzen. ACHTUNG! Auf keinen Fall Decke mit synthetischen Materialien (z.B. Fleece) zum Löschen verwenden. Diese verschmelzen mit der Haut!
- Heiße Stoffe, die unmittelbar auf die Haut gelangt sind, mit der Haut verklebte Kleidung oder in die Haut eingebrannte Materialien dürfen nicht entfernt werden. Dabei könnten Haut und Gewebe mitgerissen werden. Mit der Haut verklebte Kleidung darf lediglich vorsichtig umschnitten werden.
- Verbrennungen im Gesicht mit feuchten Tüchern kühlen, dabei Atemwege freihalten.
- Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche des Betroffenen) sofort zur Schmerzlinderung 10-15 Minuten lang mit fließendem, handwarmem Wasser kühlen. Kein zu kaltes Wasser oder Eis verwenden. => Gefahr von Unterkühlung und Erfrierungen! Ist dem Verletzten kalt, sofort mit dem Kühlen aufhören!
- Nach dem Kühlen die Wunde mit sterilem Tuch (Verband- bzw. Metallinetuch) leicht abdecken und evtl. den Arzt aufsuchen
- Größere Brandwunden und Verbrennungen am Rumpf wegen der Gefahr von Unterkühlung und der daraus resultierenden Kreislaufbelastung nicht kühlen! Arzt aufsuchen oder Rettungsdienst 112 rufen.
- Sind mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche verbrannt, Rettungsdienst 112 rufen. Faustregel: Handinnenfläche des Betroffenen entspricht einem Prozent der Körperoberfläche.
- Nach Versorgung der Wunde => Beine des Betroffenen hochlagern, bis Rettungsdienst kommt
- Brandblasen nicht selbst öffnen, da dies das ungehinderte Eindringen von Keimen ermöglicht
- Keine Hausmittel (Mehl o.Ä.) verwenden Bei Kreislaufproblemen des Betroffenen Rettungsdienst 112 rufen
- Betroffener ist bei Bewusstsein => beruhigen, Oberkörper hoch lagern
- Bei Schocksymptomen (kalter Schweiß, Blässe, Schwindel) => auf den Rücken legen, Beine hochlagern
- Bei Bewusstlosigkeit x stabile Seitenlage x eventuelle Fremdkörper aus dem Mund entfernen x ständig Atmung und Herzschlag kontrollieren. Bei fehlender Atmung und Herzschlag: Herzdruckmassage durchführen bis Rettungsdienst eintrifft.
Das BRK bietet in Kempten und dem Allgäu regelmäßig entsprechende Kurse an. Nähere Infos zu den Kursen finden Sie unter https://www.kvoberallgaeu.brk.de/
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