Vogelgrippe im Ostallgäu und Unterallgäu nachgewiesen
Die Vogelgrippe hat die Landkreise Ost- und Unterallgäu erreicht. Der Vogelgrippe-Virus H5N8 wurde jeweils bei einem Schwan nachgewiesen. Neben anderen vorsorglichen Schutzmaßnahmen haben die Landratsämter in Marktoberdorf und Mindelheim deshalb eine landkreisweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Diese gilt zum Beispiel für Hühner, Enten und Gänse. Betroffen sind allein im Ostallgäu etwa 1.000 gemeldete Betriebe und etwa 36.000 Tiere.
Konkret bedeutet dies, dass Geflügelhalter ihre Tiere bis auf weiteres in geschlossenen Ställen unterbringen müssen. Bei dieser vorsorglichen Maßnahme geht es darum, einen Kontakt mit Wildvögeln und so ein Übergreifen der Geflügelpest auf gewerblich oder sonst gehaltenes Hausgeflügel zu verhindern. Schon deutlich größer sind die Auswirkungen am Bodensee. Allein im Landkreis Lindau sollen bis Montag, wie berichtet, rund 50 Tiere am Vogelgrippe-Erreger verendet sein.
Informationen des Landratsamts Marktoberdorf (Ostallgäu):
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts in Marktoberdorf beinhaltet auch die Regelungen der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft seit Montag in Kraft gesetzten „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“. So müssen auch Geflügelhalter mit weniger als 100 Tieren beispielsweise die pro Werktag verendeten Tiere in ihrem Bestandsregister erfassen und ihre Ställe gegen unbefugtes Betreten sichern, Schutzkleidung tragen, an den Ein- und Ausgängen Desinfektionswannen oder –matten vorsehen und Transportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren. Als Vorsorgemaßnahme werden auch alle Ausstellungen und Märkte mit Geflügel (zum Beispiel Hühner, Enten, Gänse und Fasane) oder Vögeln anderer Arten (zum Beispiel Tauben) untersagt.
Mit diesen konsequenten Maßnahmen will das Landratsamt die rund 36.000 Tiere der über 1.000 gemeldeten Geflügelhalter im Landkreis vor der aktuellen Krankheitswelle schützen.
Anlass für die Schutzmaßnahmen war insbesondere der Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N8 bei einem am Schlingener See gefundenen Schwan. Das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts (nationales Referenzlabor) ging heute im Landratsamt ein. Die im Umkreis des Fundorts gelegenen Geflügelhalter wurden vom Veterinäramt informiert und auf die notwendigen Schutzmaßnahmen hingewiesen.
Für Fragen zur Geflügelpest, insbesondere von Geflügelhaltern zur Stallpflicht, ist das Veterinäramt am Landratsamt Marktoberdorf unter der Telefonnummer 08342 911-213 erreichbar.
Information des Landratsamts in Mindelheim (Unterallgäu):
Auch an einem toten Schwan im Unterallgäu wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen, das sogenannte Influenza-A-Virus H5N8. Das teilt das Veterinäramt mit. Gefunden wurde der verendete Vogel am Schlingener Baggersee, einem Stausee der Wertach an der Grenze zum Ostallgäu.
„Wir setzen im Unterallgäu alle Maßnahmen konsequent um, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern“, betont Dr. Armin Mareis, Leiter des Unterallgäuer Veterinäramts. Bayernweit gilt inzwischen eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Dabei müssen die Ställe vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. In Geflügelhaltungen müssen die Hygienemaßnahmen verstärkt werden. Geflügelmärkte und -Ausstellungen sind derzeit verboten.
Mareis weist allerdings darauf hin, dass nicht jeder Geflügelhalter die Stallpflicht von heute auf morgen umsetzen könne. „Auf Antrag und unter zusätzlichen Auflagen kann das Veterinäramt deshalb Ausnahmen genehmigen.“
Gefährdet sind laut Mareis unter den Wildvögeln insbesondere Wasser- und Greifvögel. Werden hier verendete Tiere gefunden, entnimmt das Veterinäramt Proben und lässt diese am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf das Virus untersuchen.
Das Landratsamt Unterallgäu hat eine Internetseite zur Vogelgrippe eingerichtet mit vielen weiterführenden Informationen und Links unter www.unterallgaeu.de/vogelgrippe
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