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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Hier kommt die Bildunterschrift rein!
(Bildquelle: AllgäuHIT | Marcus Baumann)
 
Allgäu
Freitag, 30. August 2019

Positive Bilanz zum Hebammenbonus in Bayern

Der Bayerische Hebammenbonus stößt auch ein Jahr nach  seiner Einführung am 1. September 2018 auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Huml betonte: "Es ist sehr erfreulich, dass unser Hebammenbonus so gut angenommen wird. Für die Jahre 2017 und 2018 haben wir insgesamt 1612 Anträge fristgerecht bekommen. Für das Antragsjahr 2019 wurden bereits 70 Anträge gestellt, die sich aktuell noch im Prüfverfahren befinden."

Zur Auszahlung angewiesen wurden bis zum 16. August 2019 insgesamt fast 1,5 Millionen Euro. Auf das Antragsjahr 2017 entfallen davon 722.000 Euro, beim Antragsjahr 2018 sind es 763.000 Euro.

Huml erläuterte: "Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen für eine Tätigkeit in der Geburtshilfe zu gewinnen. Zugleich schaffen wir mit dem Hebammenbonus einen Anreiz für einen Verbleib in der Geburtshilfe. Damit erhalten wir auch künftig das flächendeckende Angebot an geburtshilflichen Leistungen in ganz Bayern. Alle Schwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammen bekommen, die sie benötigen."

Den Hebammenbonus können Hebammen und Entbindungspfleger beantragen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie freiberuflich arbeiten und im Antragsjahr mindestens vier Geburten betreut haben.

Die Ministerin unterstrich: "Dieser Bonus ist ein Signal der Anerkennung für die wichtige Arbeit der Hebammen und ihren Einsatz für Mutter und Kind. Denn Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft."

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Huml ergänzte: "Es gibt bereits deutliche Fortschritte bei dem Ziel, den Hebammenberuf attraktiver zu machen und werdenden Müttern in Bayern auch in Zukunft ein flächendeckendes Angebot mit Hebammenleistungen zu gewährleisten. Neben dem Hebammenbonus stärken wir mit der Niederlassungsprämie von einmalig 5000 Euro die Attraktivität der Hebammenarbeit. Diese finanzielle Unterstützung können ab September Hebammen beantragen, die in Bayern eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen."

Der Antrag für die Niederlassungsprämie kann ab dem 1. September 2019 unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigt sind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich tätig sind.

Die Ministerin betonte: "Wichtig ist zudem der von mir eingerichtete Runde Tisch mit allen von der Hebammenversorgung betroffenen Institutionen und Verbänden. Es fanden schon mehrere Arbeitsgruppensitzungen statt, in denen sehr konstruktiv zusammengearbeitet wurde. Ziel ist ein gemeinsames Aktionspapier zur Verbesserung der Hebammenversorgung in Bayern. Voraussichtlich werden wir das Aktionspapier noch in diesem Jahr beschließen."


Tags:
Hebammen Bonus Geburtshilfe Unterstützung


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