Neues Polizeiaufgabengesetz schützt Menschen in Bayern
„Es geht im Verfassungsstaat darum, das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit immer wieder aufgrund neuer Bedrohungslagen, Kriminalitätsphänomenen und technischer Errungenschaften neu auszutarieren“, sagt Thomas Kreuzer, der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, vor der Beratung des neuen Polizeiaufgabengesetzes im federführenden Innenausschuss. „Unsere Grundeinstellung dabei lautet: Freiheit braucht Sicherheit. Der Staat ist nicht der Feind der Freiheit der Bürger, sondern der Garant dafür. Er ist zur Risikovorsorge und Risikominimierung für die Bevölkerung verpflichtet.“
Indem die Opposition unserer Polizei präventive Mittel verweigern möchte, macht sie unsere Gemeinschaft wehrlos und verschließt die Augen vor neuen Bedrohungen. „Es ist aber die oberste Aufgabe des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen und Terroranschläge zu verhindern. Das ist auch der Auftrag der Bayerischen Verfassung, Artikel 99. Wir tun dafür alles Menschenmögliche auf der Basis des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung“, betont Kreuzer. „Dadurch unterscheidet sich unsere erfolgreiche Sicherheitspolitik im Freistaat massiv von den Konzepten von SPD und Grünen. In Bayern leben, heißt sicherer leben als anderswo.“
Die Sicherheitsbehörden dürften nicht hinter den Möglichkeiten der Täter zurückbleiben. Das gelte auch im Vorfeld der Begehung schwerster Straftaten, so Kreuzer. „Die gesetzlichen Neuregelungen beachten dabei alle rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben: Im neuen Polizeiaufgabengesetz sind vielfältige rechtsstaatliche Eingrenzungen der Befugnisse, wie Eingriffsschwellen, Richtervorbehalte, Verhältnismäßigkeitsgebote und Rechtsschutzmöglichkeiten vorgesehen, so dass ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Vorwürfe der Opposition, es werde hier ein Überwachungsstaat geschaffen, sind vollkommen haltlos.“ Der Gesetzentwurf setze zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz in verfassungskonformer Weise um und passe das Polizeiaufgabengesetz an die sogenannte EU-Datenschutzrichtlinie an. Weitere geplante Änderungen tragen dem technischen Fortschritt Rechnung und regeln beispielsweise den Einsatz von Drohnen oder Bodycams bei der Polizei.
Wenn die aktuellen Regelungen im PAG-Neuordnungsgesetz nicht erlassen werden würden, bestünde eine Gefahr für den Rechtsstaat, lautete auch das Fazit von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg bei der Expertenanhörung am 21. März im Bayerischen Landtag. „Wir stärken die Handlungsmöglichkeiten der Polizei und geben ihr zeitgemäße Befugnisse, um die Bekämpfung von Kriminellen und Terroristen noch effektiver zu gestalten“, sagt Kreuzer abschließend. „Das bayerische Polizeigesetz könnte damit bald als Vorbild für Gesetzesnovellen in anderen Bundesländern dienen.“ (PM)


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