Leichter Rückgang bei den Wohngeldempfängern in Bayern
Die Zahl der Wohngeldempfänger im Jahr 2018 sinkt erneut leicht. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bleibt nahezu unverändert Die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte sank von 48 697 zum Jahresende 2017 auf 45 135 am Jahresende 2018, was einem Rückgang von 7,3 Prozent entspricht. Die Mehrzahl der Empfänger (42 770) erhielten dabei einen Zuschuss zur Miete, 2 365 Haushalte Leistungen für eigenen Wohnraum als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 153 Euro, gegenüber 2017 mit 152 Euro ein Plus von 0,7 Prozent. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten außerdem 1 837 sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld.
Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt. Der Wohngeldanspruch ist abhängig von folgenden drei Faktoren: der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik gab es zum Jahresende 2018 in Bayern insgesamt 45 135 reine Wohngeldhaushalte - das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen waren wohngeldberechtigt. Gegenüber 2017 mit 48 697 Wohngeldhaushalten entspricht dies einem Rückgang von 7,3 Prozent. 42 770 Haushalte - und damit die überwiegende Zahl – waren Empfänger von Mietzuschuss. Gegenüber 2017 mit 45 967 Empfängern bedeutet das ein Minus von 7,0 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhielten 2 365 Haushalte - gegenüber 2017 mit 2 730 Empfängern – ein Minus von 13,4 Prozent. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte belief sich insgesamt auf 153 Euro (2017 lag er bei 152 Euro). Dabei erhielten Empfänger von Mietzuschuss durchschnittlich 151 Euro (2017: 149 Euro) und Empfänger von Lastenzuschuss durchschnittlich 195 Euro (2017: 200 Euro). Daneben wurden an 1 837 Haushalte Leistungen gezahlt, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 2 249 Empfängern Ende 2017 war hier ein Rückgang von 18,3 Prozent zu verzeichnen.
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