Bundespolizei verhindert weitere Schleusungen
Am vergangenen Wochenende (18./19. Mai) hat die Bundespolizei erneut zwei Schleusungen vereitelt. Zwei syrische Staatsangehörige versuchten drei Landsleute in einem Pkw über den Grenztunnel Füssen unerlaubt ins Land zu bringen. Am Grenzübergang Lindau Zech stoppten die Bundespolizisten einen Nigerianer, der seine Frau und sein Kind mit dem Fernreisebus einschleusen wollte. Die Beamten brachten die drei mutmaßlichen Schleuser hinter Gitter.
Am Sonntagabend (19. Mai) kontrollierten Bundespolizisten ein in Dänemark zugelassenen Pkw auf der BAB7. Das Fahrzeug war mit fünf syrischen Staatsangehörigen besetzt. Der 36-jährige Fahrer sowie sein angeblicher Schwager, der 41-jährige Fahrzeughalter, konnten gültige dänische Dokumente vorweisen. Ein 33-jähriger Insasse, ein Bekannter der beiden mutmaßlichen Schleuser legte abgelaufene deutsche Dokumente vor. Ein weiterer 19-jähriger Mitfahrer war gänzlich ohne Papiere unterwegs.
Der 23-jährige Insasse wies sich lediglich mit einem dänischen Führerschein aus. Durch den Abgleich der Person mit dem Lichtbild stellten die Bundespolizisten jedoch fest, dass dieses Dokument durch den Mann missbräuchlich genutzt wurde. Eigenen Angaben zufolge, hatte der junge Syrer den Führerschein in Griechenland erworben.
In der Vernehmung machten die Personen zum Teil widersprüchliche Angaben. Die beiden mutmaßlichen Schleuser waren mit ihrem Bekannten angeblich auf der Rückfahrt von einem Verwandtschaftsbesuch und hatten den 19- und 23-Jährigen zufällig in Italien getroffen und mitgenommen.
Die Bundespolizisten lieferten die beiden mutmaßlichen Schleuser nach der Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Die anderen drei Mitreisenden wurden an die zuständige Aufnahmeeinrichtung beziehungsweise an das Ausländeramt weitergeleitet.
Am Samstagmittag (18. Mai) kontrollierten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Lindau Zech die Insassen eines Fernreisebusses aus Italien. Hierbei überprüften die Beamten unter anderem auch eine Familie aus Nigeria. Der 44-jährige Vater wies sich mit einer italienischen Asylbescheinigung aus. Dieses Dokument legitimierte jedoch nicht seine Einreise nach Deutschland. Ersten Ermittlungen zufolge wurde der Asylantrag des Familienvaters in Italien bereits abgelehnt.
Die 33-jährige Mutter legte für sich und das einjährige Kind gültige italienische Papiere vor, die einen Kurzaufenthalt in Deutschland erlaubt hätten. Die Familie strebte jedoch nachweislich einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik an. Durch diesen Zweckwechsel wurde der Einreiseversuch unerlaubt.
Die Bundespolizisten lieferten den 44-Jährigen nach der Richtervorführung noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Eichstätt in Zurückweisungshaft ein. Die Beamten wiesen die Frau mit ihrem Kind nach Österreich zurück. (pm)
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