Beschluss über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Im Kern sieht dieses eine gezielte und gesteuerte Einwanderung auch von Nicht-EU-Bürgern in den deutschen Arbeitsmarkt vor. „Die bayerisch-schwäbischen Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistungen leiden unverändert unter einem Mangel an Fachkräften. Von der Führungskraft über den Facharbeiter bis hin zum Auszubildenden kann der heimische Arbeitsmarkt oftmals nicht den Bedarf der Arbeitgeber decken. Daher begrüßen wir die Zielsetzung des Gesetzgebers für mehr Rechtssicherung und Klarheit zu sorgen“, so Dr. Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben.
Trotz einer sich verlangsamenden Konjunktur ist die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern unverändert hoch. Fast jedes fünfte IHK-Mitgliedsunternehmen geht weiterhin von einer steigenden Mitarbeiterzahl aus. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Schwaben. Ebenso bestätigte die Umfrage, dass der Fachkräftemangel das größte Wachstumsrisiko der heimischen Unternehmen ist: 62 Prozent der Unternehmer gaben dies zu Protokoll. Dr. Kopton: „Wir erwarten staatliches Handeln, das die Zuwanderung benötigter Fachkräfte in der Praxis ermöglicht und nicht zu hohe bürokratische Hürden aufbaut, was wir in der Vergangenheit leider vielfach erlebt haben. Dem Gesetz steht also seine Nagelprobe noch bevor.“
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt fest, dass die Einwanderer Deutschkenntnisse und eine anerkannte Qualifikation vorweisen müssen. Mit IHK FOSA haben die deutschen Industrie- und Handelskammern schon vor Jahren ein bundesweites Kompetenzzentrum zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse aus der Taufe gehoben. Zusammen mit dem breiten Spektrum an Weiterbildungsangeboten ist Bayerisch-Schwaben daher sehr gut aufgestellt, um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit Leben zu erfüllen.
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