Rechnung der Bergrettung Tannheim zu hoch
Die Bergrettung Tannheim bewahrte zwei Wintersportler aus Deutschland vor einem Unglück. Dennoch drohen die Wanderer nun, laut mehreren Medienberichten, mit einer Klage, da die Rechnung 2.261 Euro beträgt und den Verunglückten dieser Betrag zu hoch ist. Die Beiden waren trotz Lawinenwarnstufe 3 zu einer Wanderung in Zöblen losgezogen. Zwei Monate nach dem Einsatz wollen die Geretteten nun die Bergrettung verklagen, da diesen der Großeinsatz unnötig erschien. Ihrer Ansicht nach wären zwei Retter mit einer Lampe ausreichend gewesen.
Aus einem vorliegenden Schreiben des zuständigen Anwalts heißt es gemäß Medienberichten, dass dieser es bedauerliche finde, wie hier für Touristen bewusst überhöhte Kosten angesetzt worden seien. Es wird gar von einer Ungleichbehandlung gesprochen bei Einsätzen mit Nicht-Touristen. Weiterhin berufen sich die Geretteten inklusive deren Rechtsbeistand auf das Konsumentenschutzgesetz, mit der Möglichkeit eines Rücktritts. Der Wanderer seien prinzipiell zwar bereit den Einsatz zu bezahlen, doch ließen per Anwalt verlauten, dass die angesetzten 2.261 Euro exorbitant hoch seien.
Zeitglich hat die Bergrettung Tannheim ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin verweisen sie darauf, dass die Geretteten den Anweisungen und auch den Bedingungen der Einsatzkräfte nicht Folge leisten wollten. Außerdem weisen sie darauf hin, dass es der jahrelangen Erfahrung der Einsatzleitung unterliegt, wie viele Einsatzkräfte ausrücken sollten. Es sei nicht die Entscheidung oder Empfehlung der zu Rettenden, wie sie gerettet werden. Weiterhin heißt es, dass die Bergretter mit warmen Getränken, neuen und trockenen Jacken inklusive Handschuhe, die vollkommen durchnässten und stark unterkühlten Personen versorgt hatten. Außerdem wurden sie zurück zum Zugspitzblick gebracht.
Die Bergretter können für das Verhalten der Geretteten wenig Verständnis aufbringen, dass diese sich erst retten lassen und anschließend die Kosten dafür abzulehnen. Ob sich die beiden Parteien noch einigen können bleibt abzuwarten.
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