Corona: Bayern lockert teils, verlängert teils die Regelungen
Die bayerische Staatsregierung macht in Anbetracht der hohen Corona-Zahlen von der geplanten Übergangsregelung des Bundes gebraucht und verlängert einen Teil der aktuell gültigen Beschränkungen bis 2. April. Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann in einer Pressekonferenz erläuterte, gilt dies für die 2G- und 3G-Regeln sowie für die Maskenpflicht in Innenräumen. Die FFP2-Maske sei ein ganz zentrales Schutzmittel. Grundschüler müssen ab dem 21. März keine Maske am Platz mehr tragen.
Grund- und Förderschüler müssen ab dem 21. März keine Masken mehr im Unterricht tragen. Eine Woche später fällt dann auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen weg. Hintergrund sind die PCR-Pooltests in diesen Jahrgängen zweimal die Woche, plus Schnelltests. In höheren Klassenstufen gibt es drei Schnelltests pro Woche. Auf also auf Gängen und Toiletten bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht für alle.
Lockerungen ab dem 19. März
Am Samstag fallen laut Herrmann die Kontaktbeschränkungen weg, Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregeln für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanzverbot in der Gastronomie sowie das Verbot für Jahrmärkte und Volksfeste. In Kitas müssen die Kinder nicht mehr in festen Gruppen betreut werden.
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