Micheal R. Moser klärt über Volksentscheid auf
Im Zuge der Landtagswahl am kommenden Sonntag können alle wahlberechtigten Bayerischen Bürgerinnen und Bürger auch über 5 Verfassungsänderungen abstimmen. An die Wahl ist ein Volksentscheid gekuppelt, Kreuzchen dürfen also nicht nur bei Parteien oder Politikern gemacht werden, sondern auch auf einem großen gelben Bogen, auf dem die Verfassungsänderungen näher erläutert sind!
Und da das Juristendeutsch bei Zeiten etwas undurchsichtig sein kann, bemüht sich AllgäuHIT und unser Rechtsexperte Michael R. Moser, für Sie ein wenig für Aufklärung zu sorgen:
Verfassungsänderung Nummer III:
„Angelegenheiten der europäischen Union“
Nachdem es sich bei den ersten beiden Verfassungsänderungen um zeitlich undefinierte Staatsziele handelte, ist Änderung Nummer drei etwas konkreter. Man möchte schlicht und einfach dem Landtag bei Angelegenheiten der europäischen Union, die das Bayerische Volk betreffen, mehr Mitspracherecht einräumen. Bislang war die Regierung dem Landtag keine Rechenschaft schuldig. Niederschlagen soll sich das Mitspracherecht in vier verschiedenen Punkten:
- Die Bayerische Regierung bekommt eine Informationspflicht, sollte es zu einer Kompetenzverschiebung vom Freistaat in Richtung europäische Union geben. In diesem Fall MUSS die Regierung den Landtag unterrichten
- Auch gehören zu den verfassungsmäßigen Pflichten des Freistaates das Abstimmen über gewisse Themen in der Länderkammer des Bundesrates. Dort hat Bayern ein gewisses Kontingent von Stimmen. Wie diese Stimmen ausgeübt werden, war bisher alleine Sache der Staatsregierung. Nun könnte mit der neuen Verfassungsänderung der Landtag eine Weisung aussprechen, und so die Regierung in der Ausübung ihrer Stimmen binden.
Michael R. Moser: „Das bedeutet einfach, ganz salopp gesagt: der Landtag kann sagen, diesem Gesetzesvorhaben hat die Regierung in der Länderkammer zuzustimmen. Einem anderen Gesetz, das der Landtag nicht will darf die Bayerische Regierung in der Länderkammer dann auch nicht zustimmen“
- Überdies muss die Regierung mit dieser Verfassungsänderung eine Stellungnahme des Landtags einholen, wenn Vorhaben auf europäischer Ebene in die Gesetzgebung der Länder eingreifen.
- Der vierte Punkt ist ein sogenanntes Abwehrrecht, dass der Landtag bekommen soll:
Moser: „Dadurch soll verhindert werden, dass bestimmte Kompetenzen nicht zu schnell nach Europa verlagert werden. Ein gutes Mittel, um vielleicht wieder zum Europa der Regionen zu kommen – das heißt viele Kompetenzen nach unten zu delegieren. Das wäre dann näher am eigentliche Bürger, man könnte viele Dinge auf jeden Fall sachnäher entscheiden“
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:
Vor dem Regionalliga-Heimspiel am kommenden Freitag gegen die SpVgg Greuther Fürth II gab der FC Memmingen bekannt, dass Cheftrainer Matthias Günes und ...
Nach zwei erfolgreichen Anträgen auf Stabilisierungshilfen in den Jahren 2022 und 2023 hat die Stadt Füssen für das laufende Jahr Hilfen in Höhe von ...
Am Landratsamt Ostallgäu erhielten 14 Erzieherinnen aus verschiedenen Kindertageseinrichtungen im Ostallgäu, Oberallgäu, Unterallgäu und der Stadt ...
Der regelmäßige Erfahrungsaustausch unter Juristinnen und Juristen der Großen Kreisstädte und kreisfreien Städte in Bayern fand dieses Mal in ...
Die posthume Veröffentlichung von Ludwig Ohlenroths Werk "Die italische Terra Sigillata mit Auflagenverzierung" lenkt die Aufmerksamkeit auf Kempten als ...
Am Dienstag wurde in vier Bundesländern eine großangelegte Razzia gegen die nigerianische Mafia durchgeführt, bei der Ermittler Objekte in Bayern, ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Taste like Summertime
Your Favourite Song
By The End Of The Night