Michael Moser klärt über Volksentscheid auf
Im Zuge der Landtagswahl am kommenden Sonntag können alle wahlberechtigten Bayerischen Bürgerinnen und Bürger auch über 5 Verfassungsänderungen abstimmen. An die Wahl ist ein Volksentscheid gekuppelt, Kreuzchen dürfen also nicht nur bei Parteien oder Politikern gemacht werden, sondern auch auf einem großen gelben Bogen, auf dem die Verfassungsänderungen näher erläutert sind!
Und da das Juristendeutsch bei Zeiten etwas undurchsichtig sein kann, bemüht sich AllgäuHIT und unser Rechtsexperte Michael R. Moser, für Sie ein wenig für Aufklärung zu sorgen:
Verfassungsänderung Nummer I:
„Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“
Mit dieser Änderung möchte man sich auf die Fahnen schreiben, die teils sehr großen strukturellen Unterschiede in Bayern, vor allem zwischen städtischen und ländlicheren Gebieten, anzugleichen. In der zugehörigen Erläuterung heißt es, dass die Förderung und Sicherung GLEICHWERTIGER, nicht GLEICHARTIGER Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen als Staatsziel in die Verfassung mit aufgenommen werden soll.
Michael R. Moser: „Gleichartig würde Beispielsweise bedeuten, dass man überall in Bayern mit einer Planierraupe hindurchfährt und Auobahnen baut – so hätte jeder eine Autobahn direkt vor der Haustür, das wäre gleichartig“
„Gleichwertig bedeutet viel mehr, dass man in jeder Bayerischen Region dieselben Cahncen hat: sich fortzubilden, Kulturangebote, Möglichkeiten zum Gang in die Selbstständigkeit oder die gleichen Jobchancen“
Es geht also nicht darum, beispielsweise einen Mindestlohn einzuführen, der in Stadt und Land gleich sein muss, sondern um theoretisch nutzbare Möglichkeiten. Dass man überall in Bayern den Zugang zu seinem Traumberuf bekommt oder zu diversen Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ein praktisches Beispiel ist das schnelle Internet für die Fläche. Viele ländlichen Gemeinden können ihre Bürger noch nicht mit einem ähnlich starken Netz versorgen, wie es bereits in Städten der Fall ist. Dabei handelt es sich jedoch, was zu betonen ist, um ein STAATSZIEL. Es ist also keinesfalls ein rechtlich einklagbarer Anspruch.
Moser: „Es zeigt jedoch, dass sich die Regierung in dieser Hinsicht binden will, und damit ausdrücklich sagt: dieses Thema ist uns wichtig“
Die Regierung behält sich in diesem Thema jedoch vor, sich zeitlich zu verpflichten. Man darf also von einer Entwicklung ausgehen, die sich vielleicht über 20 bis 30 Jahre hinziehen wird.
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