Geboosterte in Bayern müssen bei 2G+ nicht mehr testen
Die Bayerische Infektionsschutzverordnung wurde heute vom Kabinett bis 12. Januer 2022 verlängert. Die derzeit geltenden Regelungen bleiben im Wesentlichen erhalten, lediglich einige wenige Anpassungen wurden vorgenommen.
In der üblichen Pressekonferenz nach Bayerischen Kabinettssitzungen erläuterte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder heute die Änderungen, die in der Bayerischen Infektionsschutzverordnung vorgenommen werden:
- Geboosterte benötigen ab dem 16. Tag nach ihrer Booster-Impfung keinen Test mehr wenn die 2G+-Regel gilt
- Jugendliche bis 17 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden, haben auch weiterhin, also zumindest bis 12. Januar 2022, nach Vorlage des Schülerausweises Zugang zu 2G-Veranstaltungen
- Im Außenbereich gilt künftig nicht mehr 2G+, lediglich 2G
- An Silvester wird es keine Sperrstunde geben, Feiern im kleinen Rahmen sind erlaubt
Söder erläuterte weiter, dass im Januar eine Sitzung stattfinden soll, in der - möglichst früh - in Hinblick auf die Omikron-Variante die Maßnahmen angepasst werden sollen. Die bayerischen Impfzentren sollen zudem bis Mitte nächsten Jahres bestehen bleiben.
Derzeit gehen laut dem Ministerpräsidenten 9 von 10 Ansteckungen von Ungeimpften aus - das Impftempo müsse deshalb weiter verschärft werden, zudem will Söder im Januar eine Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht.
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