Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christian Veit)
 
Unterallgäu - Mindelheim
Freitag, 9. Oktober 2020

Corona: Allgemeinverfügung aufgrund steigender Zahlen

Im Unterallgäu gab es 44,72 Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen umgerechnet auf 100.000 Einwohner. Zudem gab es zwei weitere Todesfälle: Ein 83-Jähriger, der positiv auf das Virus getestet worden war, ist verstorben sowie eine 73-Jährige, die sich bereits seit längerem in stationärer Behandlung befand. Damit steigt im Unterallgäu die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit Corona auf 20.

Der sogenannte Frühwarnwert von 35 Neuinfektionen wurde bereits vergangenen Mittwoch überschritten. Das Landratsamt Unterallgäu erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern soll, und bereitet sich gleichzeitig auf die Überschreitung des kritischen Wertes von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen vor.

Ab Samstag gilt:

An Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen.

Zudem wird dringend empfohlen, in privaten Räumen die Gästezahl auf maximal 25 zu begrenzen.

In Kindertagesstätten gilt: Es muss eine funktionelle Trennung der Gruppen vorgenommen werden, da wo organisatorisch möglich, und die Erzieherinnen müssen Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Schüler an weiterführenden Schulen und Berufsschulen müssen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nur wer durchgängig im Klassenverband unterrichtet wird, darf an seinem Platz die Maske abnehmen.

Wird jedoch der kritische Wert von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen überschritten, müssen sich die Bürger auf folgende Regeln vorbereiten:

Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder Gruppen bis fünf Personen gemeinsam aufhalten. Das gilt auch für Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen oder auf privaten Grundstücken.

Bei Veranstaltungen und privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen ist - wie bisher - ein Hygienekonzept erforderlich. Dann dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen, im Freien können es bis zu 50 Personen sein.

Landrat Alex Eder sagt: „Es ist wichtig, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wo immer dies mit vertretbaren Einschränkungen und guter Aussicht auf Erfolg möglich ist. Auch um bezüglich der Nachverfolgung der Infektionsketten unser System nicht zum Erliegen zu bringen, sind Einschränkungen beim derzeitigen sehr dynamischen Geschehen leider unausweichlich. Ich hätte mir allerdings gewünscht, gezielt auf das Geschehen vor Ort abgestimmte Maßnahmen ergreifen zu können und nicht an starre Werte verpflichtend gebunden zu sein. Das lassen jedoch die Vorgaben der Staatsregierung nicht zu. Hier sind mir die Hände gebunden.“


Tags:
corona wert allgemeinverfügung infektion



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