Wildunfall: Verletztes Reh im Graben liegen gelassen
Am Donnerstag, 30.04.20, gegen 05.55 Uhr fuhr eine 57-jährige Frau mit ihrem Pkw von Mindelheim Richtung Erkheim. Höhe Dankelsried lief ihr ein Reh ins Auto und lief anschließend davon. Die Dame meldete den Unfall bei der PI Mindelheim erst am Nachmittag gegen 17.00 Uhr, und nur weil sie wegen des Schadens eine Bestätigung für ihre Versicherung benötigte.
Eine Absuche nach dem Reh durch den Jäger führte zu dem erschütternden Ergebnis, dass das tote Tier lediglich die Hinterläufe gebrochen hatte. Das Reh quälte sich vermutlich den ganzen Tag im Straßengraben, bis es irgendwann jämmerlich verendete. Gegen die 57-Jährige wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz betrieben, weil sie das unnötige, lange Leiden des Tieres verursachte, indem sie sich nicht um das Tier kümmerte. Sie hätte durch eine schnelle Mitteilung an die Polizei eine zeitnahe Erlösung durch den Jäger veranlassen müssen. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer dafür verantwortlich, nach einem Unfall mit einem Tier dessen unnötige Leiden zu verhindern. Es ist dafür bereits ausreichend, unverzüglich die Polizei zu verständigen, die dann wiederum die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann.
(PI Mindelheim)
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