Neue Corona-Regelungen für das Ostallgäu
Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten beträgt im Landkreis Ostallgäu die Quarantänedauer künftig zehn Tage. Die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfällt. Grund dafür ist, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson erst nach dem Ende der durch Negativtest auf fünf Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde.
Wie bereits viele andere stark belastete Gesundheitsämter, macht das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu außerdem von der Möglichkeit Gebrauch, die Information enger Kontaktpersonen teilweise auf die infizierten Personen zu delegieren. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens können zurzeit nicht mehr alle engen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt werden. Die infizierte Person informiert ihre engen Kontakte und bittet diejenigen, die nicht genesen oder geimpft sind, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Diese Arbeitserleichterung ermöglicht es dem Gesundheitsamt, sich auf Situationen mit hohem Infektionspotenzial beziehungsweise mit Beteiligung von Personen, die einer Risikogruppen angehören, zu konzentrieren.
Für Kontaktnachverfolgung und Quarantäne im Bereich Schule gilt weiterhin: Sollte mehr als ein positiver Fall in der Klasse nachgewiesen werden und dieser auf den Kontakt in der Schule zurückzuführen sein, ist dies als Ausbruch zu werten und die gesamte Klasse muss in Quarantäne. Im Falle einer einzelnen Infektion in der Schulklasse werden enge Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt. Die übrigen Schüler der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden und weiterhin zur Schule gehen, werden je nach Schulart drei Mal pro Woche oder zwei Mal im Pool getestet.
Um die Kontaktnachverfolgung so gut wie möglich gewährleisten zu können, wird das Gesundheitsamt von sechs Kräften der Bundeswehr unterstützt. Damit sind am Landratsamt Ostallgäu aktuell insgesamt 40 Personen in der Kontaktnachverfolgung eingesetzt. Die neuen Quarantäneregeln hat der Landkreis Ostallgäu in seiner Allgemeinverfügung vom 4. November erlassen
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