Veterinäramt lässt 19 Zebu-Rinder erschießen
Das Veterinäramt hat nun zehn Jahre lang die Tierhaltung eines Landwirts bemängelt. Die Schafe und Rinder des Bauern mussten nun sterben, weil er die Tiere trotz eines Tierhalteverbots nicht abgegeben hat. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes haben auf einer Weide in Halblech (Ostallgäu) 19 Zebu-Rinder erschossen , sie ausbluten lassen und anschließend zum Schlachthof gebracht.
Das Tierhaltungsverbot wurde aufgrund vieler Tierschutzverstöße, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, ausgesprochen. Der Halter hatte dann eine Frist um die Tiere die er hält abzugeben bzw. zu verkaufen. Dabei handelte es sich um rund 100 Ziegen und 25 Zebu-Rindern. Dieser Frist ist der Landwirt nicht nachgekommen. Daraufhin hatte man ihm als erste Maßnahme die Ziegen weg genommen. Sie wurden verladen, vom Hof gebracht und verkauft. Die Rinder wollte man ebenfalls auf gleiche Weise verladen und somit vom Hof bringen. Dies funktionierte allerdings nicht, da die Rinder scheu auf Fremde reagiert haben.
Das Veterinäramt beschloss darauf mit dem Bauer, dass der Landwirt die Herde Schritt für Schritt reduziert und schließlich abschafft. Allerdings hielt der Tierhalter sich an die darauf gesetzten Termine auch nicht. In einem Interview sagte Ralf Kinkel, Leiter der Veterinärbehörde: „Wir haben als letzte Möglichkeit nur die Variante gesehen, die Rinder, wie es bei anderem Gehegewild auch vorkommt, auf der Weide mit der Kugel zu erschießen und dann zur Schlachtung zu bringen“. Dabei wurden insgesamt 19 Rinder geschossen, die nahezu alle als Schlachtrinder verwertet werden konnten.
Auf die Frage ob Ralf Kinkel bestätigen könne, dass der Halter Tiere vergraben habe, antwortete er; „Wir können das schon bestätigen, es gab auch Fälle wo er Kadaver von Tieren nicht wie es sich eigentlich gehört entsorgt hat, sondern sie versteckt hat und diese hat man dann bei Kontrollen gefunden. Auch dafür ist er letztendlich belangt worden“.
Momentan hat der Landwirt die Chance die übrig gebliebenen Tiere freiwillig abzugeben, wenn er dies nicht machen sollte, wird das Veterinäramt wieder tätig werden müssen. Danach ist die Tierhaltung für das Amt für Veterinärwesen beendet, da keine weiteren Tierschutzverstöße mehr vorkommen können.
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