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Trockengefallener Rappenalpbach nach der Zerstörung der Bachsohle (Bild vom 11.07.2023)
(Bildquelle: BN/Thomas Frey)
 
Oberallgäu - Oberstdorf
Freitag, 14. Juli 2023
Ein Bericht von Eva Veit

Wer muss die Renaturierung im Rappenalptal im Oberallgäu zahlen?

Wer muss die Kosten für die Hochwasser-Notmaßnahmen übernehmen, die das Landratsamt Oberallgäu im November 2022 nach den Baggerarbeiten im hoch geschützten Rappenalptal durchgeführt hat - die Alpgenossenschaft Rappenalptal oder der Freistaat Bayern? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Augsburg kommenden Montag.

Der Rappenalpbach bei Oberstdorf wurde im vergangenen Herbst durch eine Alpgenossenschaft auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern nach einem Unwetter begradigt. Die Arbeiten im höchstgeschützten Naturschutzgebiet führten zu einem Skandal. Um den Hochwasserschutz wieder herzustellen, gab das Landratsamt Oberallgäu Baumaßnahmen in Auftrag, nachdem die Alpgenossenschaft diese nicht selbst, wie gefordert, beauftragt hatte. Wer diese Baumaßnahmen nun bezahlen muss, darüber entscheidet am Montag, 17. Juli, das Verwaltungsgericht Augsburg.

Der Aufschrei nach den Eingriffen in den natürlichen Lauf des Rappenalpbaches durch die Alpgenossenschaft nach einem Starkregenereignis im vergangenen Sommer war groß. Der Bund Naturschutz klagte gegen die Alpgenossenschaft - die Arbeiten seien nicht genehmigt gewesen. Flora und Fauna seien im Rappenalptal unwiederbringlich zerstört. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber machte sich ein Bild vor Ort und versprach Aufklärung und Wiederherstellung des Zustandes, auch im Umweltausschuss des Landtages war das Rappenalptal Thema.

Es folgten gegenseitige Schuldzuweisungen, ob und wie die Baumaßnahmen genehmigt waren - die Sache war und blieb unklar, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat ein dementsprechendes Beschwerdeverfahren im Januar 2023 zwar nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen eingestellt, jedoch in seiner Begründung auch zur Sprache gebracht, dass das Landratsamt Oberallgäu Fehler bei dem Bescheid an die Alpgenossenschaft gemacht habe, den Begradigungsmaßnahmen rückgängig zu machen. Laut dem Gericht seien die Arbeiten der Alpgenossenschaft dennoch "formell illegal" gewesen, da sie nicht genehmigt gewesen seien. Ein per E-Mail versendeter Aktenvermerk sei nicht als wasserrechtliche Plangenehmigung zu sehen.

Die Sicht der Alpgenossenschaft gibt es hier: https://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Oberstdorf-Bagger-im-Rappenalptal-Jetzt-spricht-die-Alpgenossenschaft-article10057217.html
Die Sicht des Landratsamtes zur Sache gibt es hier: https://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Oberstdorf-Landratsamt-aeussert-sich-zu-Vorwuerfen-von-Alpgenossenschaft-article10057348.html
Mehr Infos zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gibt es hier: https://www.allgaeuhit.de/Oberallgaeu-Oberstdorf-Rappenalptal-Landratsamt-hat-laut-Verwaltungsgericht-Fehler-gema-article10057806.html

"Auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern wurde der europäisch geschützte Lebensraumtyp 'Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation' fast vollständig zerstört, wie die Bayerische Staatsregierung feststellt. Der natürliche Rückhalteraum und das natürliche Abflussverhalten wurden massiv gestört. Die Flusssohle wurde so massiv zerstört, dass im Eingriffsabschnitt regelmäßig das Wasser in den Untergrund versickert und der Gebirgsbach trockenfällt", so der Bund Naturschutz in einer aktuellen Pressemeldung.

Der BN bemängelt, dass ein dreiviertel Jahr nach der "Zerstörung des Rappenalpbaches" noch keinerlei Sanierungsmaßnahmen erfolgt seien. Das Rappenalptal liegt im höchstgeschützten FFH-Gebiet, Eingriffe sind per EU-Recht verboten, weshalb der Skandal noch viel weitere Kreise ziehen könnte.

Am kommenden Montag wird nun jedoch zunächst einmal die Frage verhandelt, wer die Hochwasserschutz-Maßnahmen zahlen muss, die das Landratsamt Ende vergangenen Jahres in Auftrag gegeben hat - die Alpgenossenschaft oder der Freistaat und damit der Steuerzahler. Ob bereits geführte Vergleichsverhandlungen zwischen dem Landratsamt Oberallgäu und der Alpgenossenschaft zu einem Ergebnis führten, wird sich beim Gerichtstermin zeigen. Mit der Kostenaufteilung in diesem Fall könnten unter Umständen auch Leitplanken dafür gesetzt werden, wer zu welchem Anteil eine künftige Sanierung zahlen muss.

„Wir befürchten einen Minimalkonsens, wenn Freistaat Bayern und Alpgenossenschaft sich die Kosten für eine Renaturierung des Rappenalpbachs teilen müssen“, so der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. „Es braucht eine Renaturierung des Rappenalpbachs, welche ein Mehr für den Naturschutz bedeutet. Der BN hat dafür einen konstruktiven Vorschlag erarbeitet. Ein umfassend renaturierter Rappenalpbach kann wieder zu einem besonderen Naturjuwel werden, der auch für Besucher des Tals eine hohe Landschaftsqualität bietet.“

Martin Simon, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu ergänzt: „Da der Rappenalpbach früher viel mehr Platz im Talraum hatte, fordern wir wieder mehr Raum für den Rappenalpbach. Dies ist in Zeiten der Klimakrise mit immer heftigeren Starkniederschlagereignissen nötiger denn je. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in Zukunft immer wieder an dem Wildbach herumgebaggert wird. Der BN schlägt hierfür eine ökologische Flurbereinigung vor“. 


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rappenalptal


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