Aufregung über Begradigung des Rappenalpbaches bei Oberstdorf
Der Rappenalpbach bei Oberstdorf wird aktuell begradigt. Der Bund Naturschutz zeigt sich schockiert, liegt das Rappenalptal doch im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen.
Am Rappenalpbach im Bereich ab Schwarze Hütte bis rund 1,5 km bachabwärts wurden massive flussbauliche Maßnahmen festgestellt. Durch Kieszugaben wurde der ehemals mäandrierende und verzweigte Bach auf einen schmalen kanalisierten Flusslauf reduziert, die Uferbereiche wurden rigoros eingeebnet. „Diese Maßnahme hat den Wildbach als dynamischen Lebensraum, auf rund 1,5 Kilometern Fließstrecke zerstört.“, berichtet Alfred Karle-Fendt vom Vorstand der Kreisgruppe. „Der Bachabschnitt liegt im FFH- und SPA-Gebiet „Allgäuer Hochalpen“ und im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“. Außerdem ist der Bachlauf nach §30 Bundesnaturschutzgesetz zu 100% als Biotop geschützt.“, erläutert Thomas Frey, Regionalreferent des BN für Schwaben, weiter. „Dabei benennt die NSG-Verordnung als Schutzziel die natürlichen Gewässer unverändert zu erhalten mit spezieller Aufmerksamkeit auf der Wiederherstellung der fließgewässertypischen, wogegen hier eklatant verstoßen wurde“, so Frey.
Schlimmeres müsse nun von Behördenseite verhindert werden. Auf keinem Fall dürften nun auch noch die Weideflächen mit Humuseintrag vergrößert und damit die Magerwiesen schleichend intensiviert werden, wie es bei der Breitengehren-Alpe heuer bereits geschehen ist. Eine vollständige Sanierung der Fläche sei nun nötig. Die ursprüngliche Lebewelt des Wildflusses und der Uferzonen ist so schon auf Jahrzehnte geschädigt, so der BN in einer Pressemeldung.
Wie der BR berichtet, verweist das Landratsamt Oberallgäu auf ein laufendes Verfahren. Eine abschließende Aussage sei noch nicht möglich. Die Maßnahmen beträfen tatsächlich Biotopflächen und ein geschütztes Gebiet. Der Bach sei auf ca. 1,6 Kilometern "kanalartig modelliert" worden. Wie der BR eweiter berichtet handle es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Eine Genehmigung sei weder beantragt noch erteilt worden. Mit dem Landratsamt seien im Vorfeld lediglich vereinzelte, punktuelle Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abgestimmt worden. "Über den Umfang der nicht abgesprochenen Arbeiten waren wir verwundert", schreibe die Behörde. Den Erkenntnissen des Landratsamtes nach habe die anliegende Alpgenossenschaft die Maßnahmen veranlasst.
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