Oberallgäuer Rentner handelt bei Mahnschreiben richtig
Ein 69-jähriger Rentner erhielt ein Mahnschreiben, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er für die Teilnahme an einem Gewinnspiel 188,45 Euro bezahlen solle. Der Rentner bezahlte den Betrag nicht, und wandte sich an die örtliche Polizei in Immenstadt.
Hier konnte festgestellt werden, dass er eine Mahnung von einer Firma erhalten hatte, die derzeit bundesweit derartige Mahnschreiben verschickt, wobei verschiedene Firmensitze angegeben werden, die aber nicht existent sind. Anhand der angegebenen Bankverbindung konnte festgestellt werden, dass die Überweisung auf ein Konto in Bulgarien erfolgt wäre, da die ersten beiden Buchstaben der sogenannten IBAN immer das Empfängerland benennen.
Es wird darauf hingewiesen, beim Erhalt solcher Schreiben kein Geld zu überweisen, sondern sich mit seiner Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. Ein typisches Gewinnspiel ist nie mit einer Bezahlung verbunden. (PI Immenstadt)
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