Hasskommentare - Ermittlungen gegen 28-jährigen Oberallgäuer
Beim siebten bundesweiten Aktionstag gegen Hasskommentare im Internet am 1. Dezember führten Polizeibehörden bundesweit 90 Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beteiligte sich neben der Kripo Neu-Ulm auch die Kripo Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten an der Aktion.
Wird die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und werden die Rechte anderer verletzt, sind hasserfüllte Äußerungen strafbar. Hass im Netz kann gegen Einzelpersonen oder gegen ganze Gruppen gerichtet sein. Die Inhalte können etwa extremistisch, sexistisch, rassistisch, homophob, antisemitisch oder gewaltverherrlichend sein.
Gegen 28-jährigen Oberallgäuer wird wegen Verdacht der Billigung von Straftaten ermittelt
Am Mittwochmorgen durchsuchte die Kemptener Kriminalpolizei mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste des Polizeipräsidiums und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten bei einem 28-jährigen Oberallgäuer. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten ermittelt.
Er steht im Verdacht, auf einem Social-Media-Portal gepostet zu haben, dass Polizeibeamte auf offener Straße erschossen werden dürften. Eine Frau, die den Kommentar gesehen hat, erstattete dann Anzeige.
Bei der heutigen Durchsuchung konnte der 28-Jährige zu Hause angetroffen werden. Es wurden ein Smartphone und ein Tablet sichergestellt. Diese werden nun bei der Kripo Kempten ausgewertet.
Die weiteren Ermittlungen in dem Fall führt die Kripo Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten.
Strafbare Kommentare zur Anzeige bringen
Staatsanwaltschaft und Polizei gehen bei Hasskriminalität im Internet von einem großen Dunkelfeld aus. Viele strafbare Kommentare werden nach wie vor nicht zur Anzeige gebracht.
„Niemand muss Hass oder Hetze im Netz dulden! Wer im Internet beleidigt oder bedroht wird, sollte diese Taten auch bei der Polizei melden“, so Michael Haber, Leiter der Kriminalitätsbekämpfung beim PP Schwaben Süd/West. „Nur so kann die Polizei die Urheber ermitteln und die Fälle der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung vorlegen.“
Gesetzespaket gegen Hass und Hetze erlaubt schärfere Bestrafung
Im April dieses Jahres trat das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Dieses beinhaltet Erweiterungen und auch deutliche Strafverschärfungen. Neben weiteren Änderungen im StGB führten folgende Schärfungen zu einer besseren Verfolgbarkeit von Hass und Hetze im Netz.
§ 241 StGB - Bedrohung:
Bislang war nach §241 StGB nur die Bedrohung mit einem Verbrechen, beispielsweise einer Morddrohung strafbar. Jetzt werden auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (wie die Drohung, ein Auto anzuzünden), die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe strafbar. Wird die Tat im Internet oder auf andere Weise öffentlich begangen, drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
§ 140 StGB - Belohnung und Billigung von Straftaten:
Seitdem ist auch die Billigung noch nicht begangener schwerer Taten erfasst, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richtet sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre „an die Wand gestellt“ ist ein Beispiel für die nun bestehende Strafbarkeit.
„Wer im Internet gegen andere Personen oder Gruppen hetzt, muss mit einer konsequenten Strafverfolgung durch die Justiz rechnen“, erläutert der „Hatespeech“-Beauftragte der Staatsanwaltschaft Kempten, Staatsanwalt David Beck. „Im Bereich der Hasskriminalität werden empfindliche Geldstrafen auch im fünfstelligen Bereich verhängt. Vor allem im Wiederholungsfall werden auch Freiheitsstrafen ausgesprochen“.
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