Rentner aus Memmingen um 2.200 Euro betrogen
Insgesamt elf Abhebungen vom Konto eines Seniors führten zwei zwischenzeitlich ermittelte Männer unberechtigt durch. Dadurch erbeuteten sie 2.200 Euro.
Der Tochter des Rentners fielen auf dessen Kontoauszügen Mitte Januar 2015 mehrere Abhebungen im Wert von 200 Euro auf, die nicht von ihrem Vater durchgeführt wurden. Konkret wiesen die Auszüge des Kontos in der dritten Kalenderwoche Abhebungen aus, die insgesamt 2.200 Euro betrugen, weshalb die Tochter des Rentners Strafanzeige gegen Unbekannt erstattete und die Memminger Polizei die Ermittlungen aufnahm.
Diese Ermittlungen führten zu zwei Tatverdächtigen, von denen einer in der Nachbarschaft des Rentners, und der andere im Bodenseekreis wohnhaft ist. Beide räumten auf Vorhalt die Abhebungen mit zwei Debitkarten des Rentners an verschiedenen Geldautomaten ein. Als das Konto des Opfers deswegen den Dispokredit erreicht hatte, wurden bei den Abhebungen 12 und 13 die beiden Karten eingezogen. Die Männer gaben an, das Geld zwischenzeitlich komplett verbraucht zu haben und nannten als Motiv anhaltende Geldnot. Daneben gaben die Männer im Alter von 22 und 37 Jahren an, die beiden Bankkarten mitsamt der Geheimzahlen vor dem Anwesen des Rentners gefunden zu haben, weswegen die Memminger Polizei neben dem Betrugsdelikt auch wegen Unterschlagung ermittelt. Die Ermittlungen werden auch auf eine dritte, bislang noch unbekannte weibliche Person ausgeweitet, da sie als Mittäterin in Frage kommen könnte. (PP Schwaben Süd/West, ce)
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