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Ein Mann steht vor Gericht
(Bildquelle: Pixabay)
 
Memmingen
Donnerstag, 11. August 2022

Raubüberfall auf hilflosen 81-Jährigen: Prozessbeginn in Memmingen

Die Tat erschütterte ganz Deutschland: Im Juli 2020 drangen drei Männer in das Haus eines 81-jährigen, körperlich behinderten Mannes in Gerlenhofen ein, fesselten, schlugen und folterten ihn, weil sie den Schlüssel zu seinem Tresor haben wollten. Sie raubten schließlich einige Wertgegenstände und ließen den hilflosen Mann zurück. Am 22. August beginnt am Landgericht Memmingen der Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter.

Am Montag, den 22.08.2022 um 08:30 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der großen Strafkammer das Verfahren gegen den 37 Jahre alten georgischen Staatsangehörigen Teimuraz V.

Ihm wird vorgeworfen am 26.07.2020 gegen 02:30 Uhr mit zwei unbekannten Mittätern die Haustür des Anwesens des 81-jährigen Geschädigten Rolf B. in Neu-Ulm/Gerlenhofen aufgebohrt zu haben. Die Täter sollen dann in das Haus eingedrungen sein und den körperlich behinderten Geschädigten, der schlafend in seinem Bett lag, überwältigt und mit Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt haben. Sodann sollen die Täter das Opfer ins Gesicht geschlagen, am Hals gewürgt haben, den Geschädigten mindestens dreimal in das Nagelbett des linken großen Zehs sowie des rechten Zeigefingers gestochen haben und ihn, unter der Androhung ihn anzuzünden, mit Whiskey überschüttet haben damit ihnen das Opfer das Versteck des Schlüssels für einen im Haus befindlichen Tresor verrät.

Nachdem der Geschädigte das Versteck jedoch nicht verriet, versuchten die Täter erfolglos den Tresor, dessen Existenz ihnen bekannt war, mit einem Winkelschleifer zu öffnen.

In der Folge entwendeten die Täter Geld und Wertgegenstände im Wert von circa 5.500 EUR und verließen gegen 04:30 Uhr das Haus. Dem Geschädigten gelang es trotz seiner Fesselungen über die Balkontür ins Freie zu kommen und durch Hilferufe einen Nachbar auf sich aufmerksam zu machen. Er erlitt starke Schmerzen, eine Rippenfraktur sowie eine psychische Belastungsstörung.

Dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten, der keine Angaben macht, wird deshalb ein besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Die gesetzliche Mindeststrafe hierfür beträgt fünf Jahre.

Im Moment sind Fortsetzungstermine für den 26.08., 30.08., 02.09., 05.09., 14.09. und 19.09.2022, jeweils um 08:30 Uhr in Sitzungssaal 132 vorgesehen.


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überfall folter misshandlung raub gericht



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