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Memmingen
Dienstag, 25. Juli 2023

Mach dein Handy nicht zur Waffe! Infotag in Memmingen

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys: Präsident Beß und Richter am Landgericht Dr. Kormann vom Landgericht Memmingen präsentierten eine Aufklärungskampagne beim Berufsbildungszentrum in Memmingen, um Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren zu schützen.

Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. 2021 wurden in Bayern 160 Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter von 14 bis 20 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind.

Präsident Beß und Richter am Landgericht Dr. Kormann wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. „Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen." Sie diskutierten mit Schülerinnen und Schülern der Staatlichen Wirtschaftsschule und zeigten ein etwa zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Für diese Kampagne konnte das Bayerische Staatsministerium der Justiz Falco Punch gewinnen, der mit heute über dreizehn Millionen Followern bei TikTok zu den bekanntesten deutschen Influencern zählt. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.

Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann. Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. 'www.machdeinhandynichtzurwaffe.de'

Was ist strafbar?

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor. Beispielsweise ist es strafbar, kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden sowie kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden. Auch strafbar ist es, freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes, ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen, ebenso wie beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten, Sticker mit Hakenkreuzen und Hitler-Bildern zu versenden und rassistische, volksverhetzende Parolen im Internet zu veröffentlichen.

„Strafbare Inhalte sollten sofort vom Handy gelöscht werden. Sonst mache man sich strafbar“, betonten Präsident Beß sowie Richter am Landgericht Dr. Kormann.

Zahlen:

Laut polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1.373 im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019, 7.643 im Jahr 2020,14.528 im Jahr 2021 und auf 14.757 im Jahr 2022 gestiegen.


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