Jugendamt Memmingen informiert über Neuerungen
Seit rund fünf Jahren müssen Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass einschlägig Vorbestrafte - also durch ein Vergehen im Bereich des Sexualstrafrechts - Kontakt zu Minderjährigen bekommen. Alle fünf Jahre muss das Führungszeugnis neu beantragt werden. Bei einem Infoabend in der Stadthalle informierte das Jugendamt der Stadt Memmingen Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen und Kirchen über Neuerungen zum erweiterten Führungszeugnis und über Programme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch.
Ein erweitertes Führungszeugnis braucht, wer Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut, trainiert, erzieht, ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat, erklärte Jugendpfleger Andreas Kerler. Es komme immer auf die Art, Intensität und Dauer des Kontakts an, ob er in einem uneinsichtigen Raum stattfinde, beim Schwimmen in Badebekleidung oder in der Öffentlichkeit. Auch minderjährige Betreuerinnen und Betreuer brauchen ein Führungszeugnis. Beantragt wird es für Ehrenamtliche kostenlos beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde und wird dem Antragsteller durch das Bundesamt für Justiz zugeschickt. Bei hauptamtlichen Mitarbeitern darf das Führungszeugnis abgelegt werden, Ehrenamtliche zeigen es nur vor und nehmen es wieder mit nach Hause. Ein Verein kann selbständig die Frist von fünf Jahren verkürzen und beispielsweise alle zwei Jahre die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen. „Hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht, aber man kann präventiv doch sehr viel tun“, bestärkte Jugendamtsleiter Michael Wagner.
Das erweiterte Führungszeugnis sei nur ein kleiner Baustein in der Arbeit eines Vereins oder einer Religionsgemeinschaft bzw. Kirche, damit Täter draußen bleiben, erklärte Veronika Traub, Leiterin der städtischen Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. „Eine offene Kommunikation und klare Verhaltensregeln als Schutz für alle sind wichtig“, betonte Veronika Traub. Einrichtungen, die ein Präventions- und Schutzkonzept entwickeln möchten, erhalten bei der Fachstelle Beratung und Begleitung.
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