Hohe Haftstrafen für Drogenhändler aus Neu-Ulm
Nach fünfeinhalb Monaten, zahlreichen Terminen und einer umfangreichen Beweisaufnahme ist vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen am 28.07.2020 ein Verfahren gegen zuletzt vier Angeklagte wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Ende gegangen. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, seit 2018 im Raum Neu-Ulm/Ulm Kokain, Amphetamin, Marihuana, Haschisch und MDMA im Kilobereich gewinnbringend verkauft zu haben. Die Betäubungsmittel, die zum Teil aus den Niederlanden stammten, lagerten sie vor dem Verkauf in Kellerräumen im Raum Neu-Ulm ein.
Drei der vier Angeklagten räumten im Laufe des Verfahrens die Tatvorwürfe im Wesentlichen ein, sodass es zwischen allen Beteiligten (Angeklagte, Gericht und Staatsanwaltschaft) zu einer gesetzlich vorgesehenen Verständigung kam. Die drei geständigen Angeklagten wurden wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, weiteren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderen Delikten zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und zweimal acht Jahren verurteilt. Bei allen drei Angeklagten wurde darüber hinaus, aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der verbleibende Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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