Stadt Kempten will ihren Haushalt konsolidieren
Nach den Jahren 2003/2004 und 2015/2016 konsolidiert die Stadt Kempten (Allgäu) erneut ihren Haushalt; sämtliche Einnahmen und Ausgaben kommen auf den Prüfstand. Kemptens Oberbürgermeister Thomas Kiechle hat der Verwaltung den Auftrag für eine Haushaltskonsolidierung erteilt. Dabei ermittelt eine eingesetzte Arbeitsgruppe, an welchen Stellen Ausgaben eingespart und Einnahmen erhöht werden können.
Investitionen einer Stadt werden grundsätzlich durch den Vermögenshaushalt abgebildet, wobei der Großteil der finanziellen Mittel hierbei durch den Verwaltungshaushalt gestellt bzw. zugeführt werden. Die im Haushaltsentwurf 2022 geplante Zuführung beträgt lediglich zwei Millionen Euro. Für die kommenden Finanzplanungsjahre wird mit ähnlichen Summen geplant. „Damit können wir unsere ambitionierten Ziele für die nächsten Jahre nicht nachhaltig und solide finanzieren“, ist Oberbürgermeister Thomas Kiechle überzeugt. Das Ziel der Konsolidierung soll eine Verbesserung von drei bis vier Millionen Euro sein, so dass die Zuführung bei circa sieben Millionen Euro liegt.
„Natürlich können die Effekte nicht sofort greifen, da der Konsolidierungsprozess gründlich vorbereitet werden muss. Unser Ziel ist das Haushaltsjahr 2023, wobei einzelne Themen schon in 2022 greifen könnten“, erläutert der Oberbürgermeister. „Die Zuführung muss künftig auch in der Lage sein, die ordentlichen Tilgungen – bedingt durch die notwendige Neuverschuldung – zu bedienen.“
Bereits in den Jahren 2003/2004 sowie 2015/2016 konsolidierte die Stadt Kempten ihren Haushalt und bediente sich dabei einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe. Diesmal soll in ausgewählten Fachbereichen zusätzlich auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. „Ich möchte keine Gelegenheit ungenutzt lassen, um das anspruchsvolle Ziel zu erreichen, finanzielle Spielräume zur Umsetzung wichtiger Vorhaben zu schaffen“, betont Kiechle.
In enger Abstimmung mit den städtischen Dienststellen sollen konkrete Konsolidierungsvorschläge zur Erhöhung der Einnahmen und zur Minderung der Ausgaben ermittelt und für die Beratung in den entsprechenden städtischen Gremien vorbereitet werden.
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