Streik bei der Bahn - Herausforderungen für Alle
Mit dem erneuten Streik bei der Bahn ab dem 24. Januar stellen sich zahlreiche Fragen für Pendler und Arbeitgeber in Bayerisch-Schwaben.
Hanna Schmid, Rechtsexpertin der IHK Schwaben, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, um die Situation zu bewältigen.
1. Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks zuhause bleiben?
Nein, ein Streik rechtfertigt nicht das Fernbleiben von der Arbeit. Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, auch wenn die Beförderungsmittel streiken. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, und unentschuldigtes Fehlen kann zu Gehaltskürzungen oder Abmahnungen führen.
2. Welche Pflichten haben Arbeitnehmer, um pünktlich zur Arbeit zu kommen?
Beschäftigte sollten alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen. Dazu gehört frühzeitige Abreise, Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie Auto, Carsharing oder Fahrrad. Die Zumutbarkeit ist im Einzelfall zu klären.
3. Wie können Unternehmen und Beschäftigte die Situation bewältigen?
Empfohlen wird eine frühzeitige Absprache zwischen Unternehmen und Mitarbeitern. Flexible Arbeitszeitmodelle, Nutzung von Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonten zur Kompensation von Verspätungen sowie Urlaubsoptionen können Lösungen bieten. Die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
4. Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks im Homeoffice bleiben?
Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice in Deutschland. Jedoch könnte, wenn der Arbeitsplatz es zulässt, während des Streiks von zu Hause aus gearbeitet werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers, wobei eine bereits etablierte Praxis von Homeoffice die Flexibilität fördern kann.
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