Festnahme aufgrund eines Haftbefehls in Wasserburg
Am Donnerstag gegen 11:20 Uhr musste sich in der Nonnenhorner Straße in Tettnang ein 63-jähriger Mann mit seinem Pkw einer Polizeikontrolle unterziehen.
Im Zuge der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen ihn zwei Fahndungsnotierungen vorlagen. Es handelte sich um Haftbefehle zur Strafvollstreckung. In dem einen Fall waren noch sieben Monate wegen Urkundenfälschung, im anderen Fall ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung zu verbüßen. Der 63-Jährige wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Im Rahmen der Kontrolle wurde noch festgestellt, dass sein Pkw nicht zugelassen und damit weder versichert noch versteuert war. Weiter waren an dem Pkw Kennzeichen angebracht, die nicht für den Pkw ausgegeben waren. Der Mann wollte damit eine amtliche Zulassung vorzutäuschen. Gegen ihn wird nun wegen Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt. Das Verfahren könnte dazu führen, dass der Verhaftete seinen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt von zwei Jahren und fünf Monaten noch etwas verlängern muss.
(PI Lindau)
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