Haftbefehl vollstreckt und Rauschgift in Haarpflegemitte gefunden
Am Dienstag, in den frühen Morgenstunden, kontrollierten die Zivilfahnder der Grenzpolizei Lindau die Reisenden in einem Fernreisebus mit Ziel Italien. Der von Frankfurt kommende Linienbus mit Fahrtziel Rom, wurde um 00:30 Uhr von zusammengezogenen Streifen im Rahmen der Schleierfahndung von der Autobahn gelotst.
Bei der Überprüfung dieser international verkehrenden Busverbindungen geht es zunächst um die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes. Bei den wenigen Fahrgästen konnten bei dieser Kontrolle die sonst typischen Verstöße ausgeschlossen werden. Da die Beamten jedoch immer die gesamtpolizeiliche Abklärung im Auge haben, überprüften sie auch einen italienischen Staatsangehörigen, der grundsätzlich Reisefreiheit genießt. Der Datenabgleich mit dem Fahndungssystem gab den Fahndern Recht. Der 51-jährige Kellner aus Süditalien war seit Januar 2020 durch die Staatsanwaltschaft Berlin mit Haftbefehl gesucht und zur Festnahme ausgeschrieben. Bereits 2018 wurde der, damals in Berlin bei einer Trunkenheitsfahrt ertappte Mann, zur einer Geldstrafe verurteilt. Da er noch 18 Tagessätze in der Justizrechnung offen ließ und sich nicht mehr bei der Justiz meldete, wurde er schließlich zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Die Weiterfahrt mit dem Bus war somit für den Kellner zu Ende. Bei der routinemäßigen Kontrolle des Reisegepäcks ließen sich die Beamten durch den ersten Erfolg nicht von dem weiteren, konsequenten Vorgehen abhalten. Bei der Inaugenscheinnahme des Kofferinhaltes entdeckten die Grenzpolizisten zunächst eine Dose Haarpflegemittel, das nach Öffnung bis zum Rand mit einem duftenden Granulat befüllt war. Dadurch ließen sich die Beamten aber nicht täuschen. Eine Kollegin erkannte nämlich sofort, dass es sich hierbei nicht um ein Haarpflegemittel handelte. Im unteren Bereich der Dose konnten dann auch knapp 14 Gramm Marihuana Dolden aufgefunden werden. Nun musste der Italiener letztendlich mit zur Dienststelle kommen, wo er unter den Augen der Beamten die geforderten 450,- Euro Reststrafe an einem Geldautomaten abhob. Für die normalerweise fällige Sicherheitsleistung für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt reichte die Deckung seiner Bankkarte dann aber nicht mehr aus. Ein diesbezüglicher Strafbefehl wird ihm nach Italien zugestellt. Nach Ende der Sachbearbeitung wurde der Reisende schließlich wieder auf freien Fuß gesetzt.
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