Einrichtungsbezogene Impfpflicht bereitet Probleme in Lindau
Ein Bericht von Norbert Kolz
Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Theorie ist das eine, die Umsetzung nicht einfach, erst recht, wenn man sich die Wirklichkeit anschaut. Für die Leiterin des Maria-Martha-Stift Lindau Anke Franke täglich eine Herausforderung.
Erste Hürde bei der Bewerbung
Es beginnt schon bei den Bewerbungen. Beim Bewerbungsgespräch muss das Thema angesprochen werden, und da kommt es vor, dass eine Bewerberin nicht genommen werden konnte, weil sie den Impfnachweis nicht erbrachte und auch signalisierte, dass sie sich nicht impfen lassen wolle. Spielraum für eine andere Bewertung gibt es in diesem Fall nicht. Im Pflegebereich gibt es Personalbedarf und es fehlen aktuell Mitarbeiter, so Franke, das verschlimmert die Situation. Die Politik hat den Pflegeeinrichtungen mit der Entscheidung keinen großen Gefallen getan. Franke sieht es aber mehr für die Bestandsmitarbeiter als schwierig an, wenn einige noch ungeimpft sind. Derzeit sind im Maria-Martha-Stiftung sieben Mitarbeiter nicht geimpft, aber davon sind fünf wieder genesen und fallen damit nicht unter die Meldefrist, weil sie eben noch den Genesenen Status haben. Mitte März wurden zwei Mitarbeiter an das Gesundheitsamt Lindau gemeldet. Das Maria-Martha-Stift hat derzeit 60 Mitarbeiter. Franke hat nach Einführung der Impfpflicht mit den fünf Mitarbeitern zeitintensive Gespräche geführt und mitgeteilt, dass diese Mitarbeiter eigentlich jetzt freigestellt werden müssten. Dabei hat sie die Situation nochmals verdeutlicht, dass für das Haus eine Impfung wichtig sei.
Impfung ist die richtige Entscheidung
Corona war im Maria-Martha-Stift schon einmal ein Thema, keinem Bewohner ging es damals schlecht, was Franke als Beweis sieht, dass die Impfung die richtige Entscheidung ist. Wenn Mitarbeiter wegen Corona ausfielen, waren es die Ungeimpften, was an Weihnachten der Fall war, dann mussten die anderen Mitarbeiter dies kompensieren. Nachdem mit den nicht-geimpften Mitarbeitern das Gespräch geführt wurden, hat die Bayerische Staatsregierung dann zurückgerudert und verlauten lassen, dass alles nicht so schlimm sei. Dies, so Franke, hätte sie geärgert, da sie sich den Arbeitsaufwand hätte sparen können. Sollten die Impfverweigerer bei ihrer Meinung bleiben und aus arbeitsrechtlichen Gründen hier Konsequenzen gezogen werden müssen, würde dass das Heim sehr treffen. Bei einer so hohen Quote sei die Versorgung der Bewohner gefährdet. Aber da die Impfpflicht zunächst nur bis 31.12.2022 gilt, sitzen die Mitarbeiter dass jetzt aus.
Wie gehen Gesundheitsamt und Arbeitgeber mit den Mitarbeitern um?
Jeder Personalausfall bringt das Gefüge durcheinander, es müssen immer wieder dieselben Mitarbeiter einspringen. Es gilt ja die Mitarbeiter insgesamt zu schützen, also auch die Geimpften, so Franke. Problem sei halt, dass die Impfung zwar ein Schutz sei, aber jetzt sich auch die Geimpften anstecken würden. Hier dagegen zu argumentieren sei schwierig, denn das ist ja eben Fakt. Laut Informationsschreiben des Dachverbandes werden die Ungeimpften vom Gesundheitsamt angeschrieben und eine Fristsetzung mitgeteilt, wenn diese verstreicht gibt es nochmals ein Gespräch. All das dauert seine Zeit. Für Anke Franke ist das alles recht schwammig. Und dann kommt dazu, dass die Gesundheitsämter derzeit sowieso überlastet sind. Als letzte Konsequenz stünde ein Betretungs-, bzw. Beschäftigungsverbot im Raum, dass dann greift, wenn Mitarbeiter sich nicht impfen lassen würden. Für Franke ist das alles Theorie. Sie könnte gegenüber diesen Mitarbeitern zwar ein Beschäftigungsverbot aussprechen, was aber keinen Sinn machen würde, da Angehörige die nicht geimpft sind ja wiederum auch ihre eigenen Angehörigen besuchen dürfen.
Beim Thema Personalmangel sieht Anke Franke durch die geltenden Regeln eine Verschärfung des Problems. Statt Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften entfernen sich Interessierte immer mehr von diesem Beruf.
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