Insolvenz-Schutzschirmverfahren für Bodenseeairport
Die Geschäftsführung des Flughafens Friedrichshafen hat beim Amtsgericht Ravensburg ein Schutzschirmverfahren beantragt, um die bereits im Frühjahr des letzten Jahres begonnene Umstrukturierung unter den aktuellen Bedingungen erfolgreich fortsetzen zu können. Diesem Antrag hat das Gericht stattgegeben. Der Schritt ist trotz großer Unterstützung aus der Politik und seitens der Wirtschaft notwendig geworden. Aufgrund der zweiten Coronawelle und den damit verbundenen Einschränkungen findet Flugverkehr, anders als noch im September 2020 erwartet, kaum statt. Trotz der begonnenen Impfungen ist bis weit ins Jahr 2021 keine wesentliche Verbesserung zu erwarten.
Die Einleitung des Schutzschirmverfahrens gibt uns und den beteiligten Partnern mehr Zeit für die Umsetzung der zusammen mit Roland Berger bereits begonnenen Umstrukturierung. Die laufenden finanziellen Belastungen werden mit diesem Verfahren etwas vermindert.
Unsere öffentlichen und privaten Gesellschafter bestätigten deutlich ihren Willen, den Flughafen als wesentlichen Standortfaktor für die Region zu unterstützen. Dies soll ausdrücklich auch unter einem Schutzschirm gelten. Bereits zugesagte Darlehen haben wir noch nicht abgerufen, die Zusagen gelten aber auch für den jetzt eingeschlagenen Weg.
Wir bedanken uns bei der Stadt Friedrichshafen, dem Landkreis und unseren weiteren öffentlichen und privaten Gesellschaftern für die Rückendeckung. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir in den nächsten Monaten den begonnenen Weg erfolgreich bewältigen können. Der Betrieb des Flughafens ist auch während des Verfahrens sichergestellt. Die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch im Rahmen der Umstrukturierung erhalten bleiben.
Zur Unterstützung der Geschäftsleitung wird Herr Rechtsanwalt Alexander Reus von Anchor als weiterer Geschäftsführer bestellt werden. Herr Alexander Reus ist seit vielen Jahren in der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen tätig. Seitens des Amtsgerichts wurde Herr Rechtsanwalt Alexander Hubl aus der renommierten Kanzlei SGP Schneider Geiwitz & Partner zum Sachwalter bestellt, der die Sanierung gerichtsseitig begleiten und überwachen wird.
„Mit den Ergebnissen des Roland Berger Gutachtens und den Beschlüssen unserer Gesellschafter für die weitere Finanzierung des Flughafens wurde die Basis gelegt um nun in einem Schutzschirmverfahren die finanzielle Sanierung des Unternehmens fortzuführen. Der erneute weitgehende Stillstand des Luftverkehrs hat die Situation nochmals verschärft und die Einleitung des Schutzschirmverfahrens unumgänglich gemacht. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Gesellschaftern das Ziel, den Flughafen sicher aus dieser Krise zu führen, erreichen werden. Für die Unterstützung unserer Kunden und Dienstleister, der Gesellschafter, der Wirtschaft der Region und insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem nun eingeschlagenen Weg möchte ich mich bereits heute bedanken. Nur mit ihnen gemeinsam wird diese Sanierung auch gelingen.“ so Claus-Dieter Wehr, Geschäftsführer der Flughafen Friedrichshafen GmbH. (pm)
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