Verstößt "Nutri-Score" Label gegen EU-Recht?
Ulrike Müller hat die EU-Kommission aufgefordert, die Rechtskonformität des von Julia Klöckner angekündigten “Nutri-Score” Labels zu klären. Möglicherweise verstößt eine Kennzeichnung des Nährwerts von Lebensmitteln nach dem Ampelprinzip gegen europäisches Recht im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung.
Müller: Klöckner weiß, dass in Brüssel über Labels gestritten wird
Die deutsche Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft hat am vergangenen Montag die Einführung des Nutri-Score Labels zur Nährwertprofilkennzeichnung von Lebensmitteln angekündigt.
Julia Klöckner tat dies im Wissen um bestehende Zweifel bezüglich der Rechtskonformität dieses Labels, so Müller: “Ich wundere mich über diesen Vorschlag, denn die Ministerin weiß, dass die Mitgliedsstaaten in Brüssel seit längerem darüber streiten, ob das Label überhaupt mit geltendem Europarecht in Einklang steht.”
EU-Rechtskonformität muss vor Label-Einführung klar sein
Müller argumentiert, dass die EU-Rechtskonformität vor der Einführung eines neuen Labels geklärt werden müsse. Es liegt bereits ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom April 2019 vor, das einem Hersteller von Tiefkühlkost die Kennzeichnung mit Nutri-Score untersagt.
Müller weiter: “Diese Zweifel müssen ausgeräumt werden. Ich stelle nicht die grundsätzliche Idee der Kennzeichnung des Nährwertprofils infrage. Aber ein Label ersetzt keine Lebensmittelbildung. Eine irreführende Vereinfachung und die vorschnelle Einführung einer Kennzeichnung sind keinesfalls zielführend.”
Müllers Anfrage an die Kommission:
“Nutri-Score” rechtskonform und wissenschaftlich abgesichert?
In ihrer schriftlichen Anfrage an die Kommission fragt Müller, ob das Nutri-Score Label mit den Anforderungen der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in Einklang steht. Sie bezieht sich konkret auf Artikel 6 der Verordnung bezüglich der wissenschaftlichen Absicherung von Angaben. Zugleich fragt Müller ab, welche Schritte die Kommission gegen etwaige Rechtsverstöße plant oder unternommen hat.
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung bildet die Grundlage für sämtliches Lebensmittel-Labelling, auch für die freiwillige Kennzeichnung eines Nährwertprofils. Somit stellt sie die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Anwendung des Nutri-Score dar. Strittig ist dagegen insbesondere, ob Nutri-Score mit der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Widerspruch steht.
** Ulrike Müllers schriftliche Anfrage im Wortlaut finden Sie hier verlinkt. (https://fw-europa.us16.list-manage.com/track/click?u=13cd92acbd6831a178e4d75d9&id=746849085e&e=be8ee77bad)
Irreführende Angaben über vermeintlich gesunde Lebensmittel
Das Nutri-Score Label ordnet die Nährwertprofile nach dem Ampelprinzip in grüne, gelbe und rote Kategorien ein. Die Zweifel rund um eine solche Kennzeichnung beziehen sich unter anderem auf die Frage, ob es sich bei den beiden "grünen" Kategorien um "gesundheitsbezogene Angaben" handelt.
Im Juni 2018 hat die Kommission bereits zu Protokoll gegeben, dass die „positive“ Konnotation der grünen Kategorien des Nutriscore als gesundheitsbezogene Angabe zu interpretieren ist. Derartige Angaben werden durch die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geregelt und müssen strenge Kriterien erfüllen. Es ist strittig, ob grün gelabelte Lebensmittel tatsächlich den Bedingungen entsprechen und pauschal als "gesund" beworben werden dürfen.
Limo grün, Olivenöl rot
Diese grünen Kategorien signalisieren dem Verbraucher, dass es sich um vermeintlich gesunde Produkte handelt. Darunter würden auch Light-Limonaden fallen. So könnte beispielsweise eine Mahlzeit aus Tiefkühl-Pommes, Hähnchenschnitzel und Zero-Limo ein grünes Label bekommen und somit als vermeintlich gesund deklariert werden. Olivenöl hingegen müsste ein rotes Label tragen.
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