Sparkasse Allgäu: Strafzinsen für Geschäftskunden
Die Sparkasse Allgäu führt ab 1. Januar 2017 Negativzinsen für Geschäftsgirokonten und betriebliche Geldmarktkonten ein. Der Vorgang geht mit einer Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses einher. Der Negativzins wird als "Verwehrentgelt" bezeichnet. Ein entsprechendes Schreiben haben Geschäftskunden der Sparkasse Allgäu in den vergangenen Tagen erhalten.
Im Schreiben heißt es: "Da wir uns mit unseren Kunden im Allgäu eng verbunden fühlen, haben wir die uns entstandenen Kosten bislang vollständig für Sie übernommen. Nach heutigem Ermessen ist mittelfristig keine Wende der in der Negativzins-Politik der Europäischen Zentralbank (EZB) zu erwarten. Sehr gerne hätten wir die EZB-Kosten auch weiterhin vollständig für unsere Kunden aufgefangen, jedoch müssen wir auch betriebswirtschaftlich denken und handeln."
Für Beträge auf betroffenen Konten, die über den Freibetrag von 250.000 Euro hinaus gehen, gibt das öffentlich-rechtliche Kreditinstitut den Zinsatz der so genannten Einlagefazilität in Höhe von -0,4000 Prozent p.a. weiter.
Die Bestimmung des Verwahrentgelts erfolgt laut Sparkasse auf Grundlage des täglich fehlerfrei ermittelten Tagesendsaldos. In diesen gehen alle bis zum Ende des jeweiligen tages entsprechend der Regelungen zur Wertstellung im Preis- und Leistungsverzeichnis valutierten Kontobewegungen ein. Die Balstatung erfolgt dann zum jeweiligen Konto- und Rechnungsabschluss.
Das tägliche Entgelt wird künftig immer fällig, wenn der Zinsatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagenfazilität weniger als 0 Prrozent beträgt.
Die Sparkasse Allgäu ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut. Träger sind die Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu, sowie die kreisfreie Stadt Kempten.
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