Neue Regelungen für Grenzgebietsgemeinden beschlossen
In Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedsstaaten hatte sie angeregt, dass die besondere Situation von Gebieten, deren Staatszugehörigkeit nicht mit ihrer geografischen Anbindung an Lebensräume eines anderen Landes übereinstimmt, ausdrücklich und besser berücksichtigt werden müsse. Eine entsprechende Ergänzung findet sich jetzt in einer neu verabschiedeten Ratsempfehlung. Unter anderem zählen dazu das Kleinwalsertal und Jungholz
“Abgelegene und geographisch isolierte Regionen sowie Exklaven sind nicht mit dem Rest ihres Landes gleichzusetzen. Das Corona-Infektionsgeschehen stellt sich dort häufig ganz anders dar. Diese Besonderheiten sollten in den Empfehlungen zur Koordinierung nationaler COVID-19 Maßnahmen ausdrücklich berücksichtigt werden”, so Müller.
Konkrete Verbesserungen für Kleinwalsertal und Jungholz
Regionen wie das Kleinwalsertal (Vorarlberg) und die Exklave Jungholz (Tirol) waren durch Corona-bedingte Grenzschließungen stark beeinträchtigt. Ende September wurden sie von ihren benachbarten deutschen Bezugsräumen abgeschnitten, obwohl das lokale Infektionsgeschehen einen solchen Schritt nicht rechtfertigte.
Dazu sagte Müller: “Ich bin hoch erfreut, dass ich für die Enklaven Jungholz und Kleinwalsertal hier eine konkrete Verbesserung erreichen konnte. Sie sollten künftig wie das Allgäu behandelt werden, zu dem sie als Lebensraum gehören, und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sollte leichter möglich sein.”
Weniger Fragmentierung und mehr Transparenz
Die EU-Kommission hatte Anfang September einen Entwurf für eine Ratsempfehlung zur Harmonisierung und besseren Koordinierung der nationalen Maßnahmen vorgelegt. Am 13. Oktober hat der Rat nun eine aktualisierte Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID‑19-Pandemie angenommen. Damit sollen Fragmentierung und Beeinträchtigungen vermieden und die Transparenz und Berechenbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen erhöht werden.
Unter Paragraph 6 enthält die Empfehlung folgende Formulierung:
“Die Mitgliedstaaten sollten den Besonderheiten der Grenzregionen, der Regionen in äußerster Randlage, der Exklaven und der geografisch isolierten Gebiete sowie der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene besondere Aufmerksamkeit widmen.”
Corona-Maßnahmen sind Sache der Mitgliedsstaaten
Die Festlegung von Maßnahmen zur Eindämmung des Virus ist Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten. “Brüssel hat hier keinen direkten Einfluss”, erklärte Müller. Deutschland mit seinem Robert-Koch-Institut benennt die Zonen und die Maßnahmen. Über Empfehlungen kann die EU jedoch Einfluss auf nationale Entscheidungen ausüben, und Müllers Intervention macht deutlich, dass einzelne Abgeordnete zeitnah positive Veränderungen bewirken können.
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