IHK: Veranstaltungsbranche im freien Fall
Viele Wirtschaftsbereiche hat es in der Corona-Krise hart getroffen. „Doch so gebeutelt wie die Veranstaltungsbranche ist kaum eine andere, da hier nach wie vor Perspektiven fehlen“, stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Marc Lucassen fest. Dabei sind es gerade Unternehmen und Solo-Selbständige rund um Veranstaltungen – von der privaten Hochzeitsfeier über das regionale Volksfest bis hin zur internationalen Messe – die Vorlaufzeit brauchen. „Ein Fahrplan sollte zeitnah aufgesetzt werden, damit für die Vorbereitungen ausreichend Zeit bleibt – analog zum Beispiel Baden-Württemberg.“
Die Veranstaltungsbranche ist eine breite heterogene Gruppe von Unternehmen, die in gewisser Form an Veranstaltungen beteiligt sind. Darunter finden sich klassische
Eventagenturen ebenso wie Veranstaltungsdienstleister, z. B. Caterer, Bühnen- und Tontechniker, Event-Fotografen, Hochzeitsplaner sowie Verleiher von Zelten, Technik und weiterem Bedarf. In Bayerisch-Schwaben sind das mehr als 2.200 Unternehmen. Allein in den Berufen Veranstaltungskaufleute und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik lernen derzeit über 100 Auszubildende in der Region.
Gastronomiebetriebe leben auch von Veranstaltungen
Betroffen sind daneben all diejenigen, die Räumlichkeiten bereitstellen, also Messen und Tagungshotels genauso wie Gaststätten mit Veranstaltungsräumen. Gerade in Gastronomiebetrieben machen Veranstaltungen oft den essenziellen Anteil um Umsatz aus, um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können. Zudem kommen noch Schausteller und Marktbeschicker, ebenso wie Clubs und Diskothekenbetreiber, die nach wie vor ohne Perspektiven dastehen.
Schrittweise Öffnung nach Art und Größe
Dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist die Einhaltung von Mindestabständen und Hygienevorschriften besonders komplex. Dennoch lassen sich auch hier Lösungen finden, ist sich Dr. Lucassen sicher. „Ähnlich zu dem Fahrplan in Baden-Württemberg brauchen auch wir eine schrittweise Öffnung, unterlegt mit einem Zeitplan und abgestuft nach Teilnehmerzahl sowie nach dem Teilnehmerkreis geschlossen oder öffentlich.“
Keine Nachholeffekte im Saisongeschäft
Viele Veranstaltungen gehören zum Saisongeschäft. „Wer Märkte, Festivals oder Volksfeste organisiert, der geht in diesem Jahr in den allermeisten Fällen komplett leer aus. Der Umsatz aus diesen Veranstaltungen kann später nicht nachgeholt werden“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Lucassen. Daher trifft das Veranstaltungsverbot die Unternehmer umso härter.
Veranstalter brauchen Vorlaufzeit
Planungssicherheit spielt für Unternehmen rund um Veranstaltungen eine besondere Rolle. Selbst Organisatoren kleinerer Veranstaltungen benötigen oft mehr als drei Monate für eine optimale Planung. Je größer das Event, umso länger die Vorlaufzeit. „Daher genügen gerade in dieser Branche keine wagen Ankündigungen. Stattdessen brauchen wir verbindliche Zusagen für mögliche Zeitkorridore mitsamt den zugehörigen Auflagen”, stellt Dr. Lucassen klar.
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