Erste Bilanz der Polizei zur Allgemeinverfügung
Das Polizeipräsidium zieht eine positive Bilanz des ersten Wochenendes der geltenden Allgemeinverfügung. Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger verhielten sich verantwortungsbewusst und beachteten die Beschränkungen. Insgesamt wurden bis Montagmorgen, 06:00 Uhr, über 5.500 Kontrollen durchgeführt. Die eingesetzten Beamten achteten unter anderem auf durchgeführte kommerzielle und private Veranstaltungen sowie geöffnete Gastronomiebetriebe und Geschäfte. Ein Hauptaugenmerk lag auf der Einhaltung der Ausgangsbeschränkung.
Am Samstag und Sonntag waren jeweils etwa 200 Beamtinnen und Beamte aus dem gesamten Präsidium mit den Kontrollen betraut, für den Bereich der Ausgangsbeschränkungen wurden etwa 750 Überprüfungen durchgeführt. Erfreulich war, dass es nur in etwa 120 Fällen Anlass zur Beanstandung gab, in knapp 100 Fällen davon wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Alles in allem lag die Beanstandungsquote bei den mehr als 5.500 Kontrollen bei niedrigen drei Prozent, in Anbetracht der Beschränkungen stellt dies ein sehr positives Fazit dar.
Großen Aufwand bereitete der Polizei allerdings das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Vielfach gingen telefonische Anfragen bei den Dienststellen und der Einsatzzentrale ein, oft auch über die Notrufnummer 110.
Die Polizei bittet daher darum, sich bei allgemeinen Fragen zum Thema bei den zuständigen Stellen oder im Internet zu informieren:
• Hotline der Bayerischen Staatsregierung für Fragen in Sachen Corona:
089 - 12 22 20 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16 Uhr)
• Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Bürgertelefon für medizinische Fragen und zur Allgemeinverfügung:
09131 - 36 80 85 10 1 (Mo-Fr 8-17 Uhr, Sa-So 10-16 Uhr)
• Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Häufige Fragen im Zusammenhang mit Corona:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Polizeipräsident Werner Strößner zu den Ereignissen: „Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, auch weiterhin verantwortungsvoll und besonnen mit den Vorgaben umzugehen und sich daran zu halten. Die Regelungen in der Allgemeinverfügung sind keine Schikane, sondern dienen dem Schutz der eigenen und der Gesundheit anderer in dieser ernstzunehmenden Lage.
Falls die Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden, wird die Polizei konsequent einschreiten, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung unterbinden und Verfahren einleiten“.
(PP Schwaben Süd/West)
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