AllgäuStrom erhöht Strompreise 2020
In den vergangenen zwei Jahren sind die Beschaffungskosten für Strom um mehr als die Hälfte gestiegen. Lagen die Beschaffungskosten für Strom in 2017 noch bei rund 30,00 € pro MWh, sind es Ende 2019 rund 46,00 €/MWh. Wesentlicher Kostentreiber sind der stark gestiegene CO2-Preis für Emissionszertifikate sowie die hohe Nachfrage dritter Staaten.
Der Umbau der Energieversorgung auf regenerative Energien ist in vollem Gange – eine Herausforderung, die viel Engagement und Leidenschaft benötigt. Gleichzeitig aber auch finanziert werden muss. AÜW begleitet diesen Prozess aus vollster Überzeugung und in der Verantwortung für unsere Umwelt und die nachfolgenden Generationen. Bereits heute werden im Allgäu über 45 % des benötigten Strombedarfs aus erneuerbaren Energien erzeugt. Ein toller Zwischenerfolg. Aber der Ausbau muss weiter vorangetrieben werden, damit wir unsere Ziele erreichen.
STEIGENDE ENERGIEPREISE AN DER STROMBÖRSE
Die Finanzierung der Energiewende sowie verschiedene politische und gesellschaftliche Einflüsse sorgten dafür, dass die Beschaffungskosten für Strom deutschlandweit, für alle Versorger deutlich angestiegen sind.
Die aktuelle Lage der Weltkonjunktur deutet kurz- und mittelfristig darauf hin, dass die Nachfrage nach Kohle, Gas und Öl weiterhin hoch bleiben wird. Da Deutschland nach wie vor abhängig von fossilen Brennstoffen ist, wird diese Entwicklung auch weiterhin den Strompreis in Deutschland beeinflussen.
Auch die CO² Zertifikate nehmen direkten Einfluss auf den Strompreis. Bereits in den vergangenen Jahren sind die Emissionszertifikate stark im Preis gestiegen und haben ihre Kosten vervierfacht. Durch die Neuregelung des Europäischen Emissionshandelssystems werden derzeit deutlich weniger Zertifikate ausgegeben; ihr Preis wird daher vermutlich weiter steigen.
HÖHERE STAATLICHE ABGABEN
Seit vielen Jahren sind die steigenden staatlichen Abgaben, allen voran die EEG-Umlage, maßgeblich für die steigenden Strompreise verantwortlich. Auch im kommenden Jahr erhöhen sich die staatlichen Umlagen erneut um netto 0,35 ct/kWh. Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet somit allein die Erhöhung der staatlichen Abgaben eine Strompreissteigerung von rund 14,00 € pro Jahr (brutto).
Auch die Netzentgelte steigen
Der Gesetzgeber hat beschlossen die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber in den nächsten Jahren auf ein einheitliches Netzentgelt anzugleichen. Hinzukommen die Kosten für den Ausbau der Höchstspannungsleitungen der Nord-Süd-Trassen. Auf Grund der Angleichung und der Maßnahmen erhöhen sich die Netzentgelte der vorgelagerten Stromnetze für das Jahr 2020 um rund 16 Prozent, was sich mit steigenden Netznutzungsentgelten bei der AllgäuNetz auswirkt. Die Erhöhung der Netzentgelte bedeuten für den Endkunden mit 3.500 kWh/a eine Steigerung von 12,79 €/Jahr (brutto).
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZUM STROMPREIS
Der Arbeitspreis für Strom setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Die staatlichen Abgaben und Steuern, die Netznutzungsentgelte sowie der reine Energiepreis. Von dem gesamten Arbeitspreis sind somit knapp 80 Prozent des Strompreises für den Energieversorger vorgegeben und nicht beeinflussbar. Der Anteil, den die Energieversorger verantworten, beträgt in 2020 gut 22 Prozent. Das ist der so genannte Anteil für den Handel, aus dem die Beschaffung der Energie sowie der Vertrieb und die kaufmännische Abwicklung finanziert werden.
Die gesetzlichen Abgaben und Steuern, mit der EEG-Umlage als bedeutendstem Bestandteil, bilden in 2020 weiterhin mit knapp 50 % den größten Anteil beim Strompreis. Die Netznutzungsentgelte nehmen einen Anteil von etwa 28 % ein.
Zusammen mit den steigenden Energiepreisen ergibt sich für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh eine Erhöhung von brutto 4,17 € pro Monat. Das bedeutet eine Strompreiserhöhung um 4,5 %. Betroffen sind alle Kunden mit einem Stromprodukt mit maximal einem Jahr Laufzeit, wie dem AllgäuStrom Basis. Kunden mit einem Stromprodukt mit drei Jahren Preisgarantie, wie dem AllgäuStrom Garant sind von der Erhöhung der Beschaffungskosten und Netzentgelte nicht betroffen.
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