Mit Schreckschusswaffe zum klärenden Gespräch
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag fuhr ein 19-Jähriger mit seinem Pkw zu seiner Ex-Freundin in die Hauptstraße, um ein klärendes Gespräch mit ihr zu führen.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen den beiden. Die Ex-Freundin und ihre Bekannte verständigten die Polizei, weil der Ex-Freund offensichtlich eine Schusswaffe dabei hatte. Bei der Kontrolle des Pkw durch die Polizeibeamten konnte im Handschuhfach eine Schreckschusspistole mit eingeführtem Magazin festgestellt und beschlagnahmt werden. Eine Bedrohung fand nicht statt. Zum Führen einer Schreckschusswaffe wird aber ein „kleiner Waffenschein“ benötigt. Da der junge Mann diesen nicht besitzt, muss er sich nun strafrechtlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
(PI Buchloe)
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