Das Kulturamt der Stadt Memmingen stellt mit der Brücke für Kultur weiterhin gebundene Mittel für soloselbständige oder unstet Beschäftigte Künstlerinnen und Künstler zu Verfügung. Informationen dazu und eine Übersicht über weitere Förderungen von Bund und Land ist auf der Homepage der Stadt Memmingen einzusehen.
Mit der am 28.10.20 beschlossenen Verlängerung des sogenannten Teil-Lockdowns ergehen wieder weitreichende Schließungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Um die immensen Folgen abzufedern, greifen in bestimmten Fällen Zuschüsse des Bundes oder des Landes Bayern. Zum Beispiel können neben der laufenden Überbrückungshilfe Anträge zur sogenannten ‚Novemberhilfe‘ des Bundes eingereicht werden.
Auch das Kulturamt Memmingen bekräftigt den gebundenen Einsatz des noch nicht ganz verbrauchten Meile-Etats des Jahres 2020. Die Brücke für Kultur soll soloselbständige oder unstet Beschäftigte Kunstschaffende unterstützen oder zur kulturellen Aktivität nach geltenden Bestimmungen ermutigen. Möglich sind u.a. Lückenfinanzierungen, wenn geltende Bestimmungen eine Veranstaltung unrentabel machen, oder die Übernahme von Ausfallhonoraren, wenn der Veranstalter diese nicht leisten kann. Auch besondere Projekte können über eine Teilförderung angeschoben werden. Eine Anfrage erfolgt zunächst formlos und am besten schriftlich an das Kulturamt.
Der kleine Wegweiser des Kulturamtes zur Brücke für Kultur sowie den Bundes- bzw. Länderzuschüssen, findet sich auf der städtischen Webseite unter „Kultur und Bildung“ bzw. https://memmingen.de/coronahilfen-kultur.