Die Bayerische Staatsregierung wird dazu aufgefordert, die Testpflicht für Pendler aus ausländischen Risikogebieten nach § 4 Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) wieder abzuschaffen.
Begründung: Seit Freitag, den 23.10.2020 brauchen Pendler aus den bayrischen Grenzgebieten wie aus Österreich oder Tschechien ein Attest, wenn sie in Bayern arbeiten wollen. Einmal pro Woche müssen Berufspendler bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen. Pendler aus dem Freistaat, die in Vorarlberg, Tirol oder Salzburg ihren Arbeitsplatz haben, brauchen hingegen nichts dergleichen. Genauso brauchen Berufspendler, welche aus Vorarlberg stammen und in BadenWürttemberg arbeiten ebenfalls keinen Test unter der Bedingung das bayrische Staatsgebiet nur zu durchqueren. Allein dieser Umstand lässt an der Sinnhaftigkeit dieser Regelung zweifeln. Österreichische Politiker üben scharfe Kritik an der Verordnung, welche eine einvernehmliche, europäische Lösung unmöglich macht und nicht praktikabel ist. So müssen Arbeitnehmer, sowie Schülerinnen und Schüler, die in Vorarlberg wohnen aber in Lindau arbeiten oder zu Schule gehen, am Samstag extra zum Lindauer Testzentrum fahren, um sich abstreichen zu lassen. Nur dann haben die Betroffenen - aufgrund von Kapazitätsengpässen - die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen. Die Testungen der ausländischen Pendler kostet nicht nur viel Geld, sie nimmt auch unnötig wertvolle Testressourcen in Anspruch, die an anderer Stelle dringend benötigt würden. In Lindau fallen durch die Testpflicht für Pendler ca. 1.000 - 1.500 zusätzliche Tests pro Woche an. Das entspricht einer Verdoppelung des Testaufkommens vor Ort. Darüber hinaus sind viele Labore am Ende ihrer Testkapazitäten, weshalb eine massenhafte Testung von Berufspendlern, die von einem Risikogebiet ins andere pendeln, keinen Sinn macht. Die Testung von vulnerablen Gruppen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitssystem und symptomatischen Bürgerinnen und Bürgern sollte absolute Priorität haben.